Ein neuer Datenschutzbeauftragter für Hessen !?!

Datenschutzrheinmain/ Dezember 2, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Hessische Landespolitik, Hessischer Datenschutz, Informationsfreiheit / Transparenz/ 2Kommentare

Quelle: Landtagsdrucksache 20/4198

Die Hessische Landesregierung hat am 30.11.2020 beschlossen, Herrn Prof. Dr. Alexander Roßnagel, derzeit Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes an der Universität Kassel, für die Wahl zum Hessischen Datenschutzbeauftragten nach § 9 Abs. 1 HDSIG (Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz) mit Wirkung ab dem 01.03.2021 für die Dauer von fünf Jahren vorzuschlagen.

Es steht zu erwarten, dass mindestens die schwarz-grüne Koalition im hessischen Landtag, ggf. aber auch andere Fraktionen, den Vorschlag der hessischen Landesregierung unterstützen werden. Herr Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, der derzeit noch die Funktion des hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten ausübt, in den (wohlverdienten?) Ruhestand wechseln darf.

Was ist vom designierten neuen hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten zu erwarten?

Einen Einblick gewähren Aufsätze, Gutachten und Stellungnahmen, die Herr Prof. Dr. Alexander Roßnagel (mit-)verfasst und veröffentlicht hat.

Eine Auswahl:

Als (Mit-)Herausgeber:

2 Kommentare

  1. Eine vorsichtige Kritik an der Behörde des Hessischen Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD), unter der Leitung von Dr. Michael Ronellenfitsch: In die Amtszeit von Dr. Ronellenfitsch fällt die Anschaffung der Polizei-Software Hessendata, welche der Linken-Politiker Andrj Hunko (MdB) als Rasterfahndung bezeichnet. Für das O.K. zu dieser umstrittenen Polizei-Software wurde der LfD Hessen vom Frankfurter Polizeipräsidenten Gehard Bereswill ausdrücklich gelobt.
    Zur öffentlichen Videoüberwachung in Hessen liest man in einer Anfrage (Drucksache 20/1201 v. 21.11.19) der Linken im Hessischen Landtag an das Hessische Innenministerium, dass mittlerweile Verstöße gegen die Hundeverordnung mittels Kameraüberwachung verfolgt werden – hier geht es nicht um Straftaten, sondern lediglich um Ordnungswidrigkeiten.

    http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/01201.pdf

    Wiederholt haben in den letzten Jahren (seit 2016) Kasseler Bürgerinnen und Bürger die mangelhafte und teils gänzlich fehlende Beschilderung zur öffentlichen Videoüberwachung in der Dokumenta-Stadt, gegenüber dem LfD Hessen, kritisiert. Antworten dazu vom LfD Hessen (sinngemäß): “Kassel ist für einen Ortstermin des LfD Hessen weit entfernt“ und “Klären Sie das bitte mit den Behörden vor Ort“. (Dokumentiert von Kassel Watch-Log, ks-watch.de)

    https://www.ks-watch.de/uploads/BeschilderungHeDaB.pdf

    https://netzpolitik.org/2017/kassel-treibt-videoueberwachung-trotz-ungeklaerter-rechtsgrundlage-voran/

    Wie kann es sein, dass eine sachliche und örtlich zuständige Aufsichtsbehörde, diesbezüglich so wenig Interesse an den Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zeigt?

    Verfolgte man, in den letzten Jahren, die Arbeit der Amtskollegen/ -innen Barbara Thiel (Niedersachsen), Maja Smoltczyk (Berlin) und Johannes Caspar (Hamburg), so fällt auf, dass diese LfD diesbezüglich keinen “Kuschelkurs“ gegenüber den Sicherheitsbehörden (Stichworte: behördl. Gesichtserkennungssoftware, neue Polizeigesetze, pol. Datenabfragen f. rechtsextreme Zwecke etc.), in den jeweiligen Bundesländern, gefahren haben und sich aktiv für den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger einsetzten. Gerade in Bezug auf den Ausbau der behördlichen Videoüberwachung in Hessen ist ein starker LfD hierzulande wichtig.

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoueberwachung-Hessen-ruestet-auf-4621850.html

  2. Machen wir uns nichts vor: Die ‚Datenschutzbeauftragten‘ sind meist reine Fassade und speziell der hessische Datenschutzbeauftragte hat sich einen besonderen Ruf für das „nicht zuständig sein“ gemacht. Wer sich schon mal um Rat oder Prüfung durch die Datenschutzstelle Hessen bemüht hat, weiß genau dass dort absolut nichts passiert. Der hessische öffentliche Raum ist ein wilder Westen für Überwachungsfetischisten und nur periodisch und sehr selektiv werden Auflagen zwecks Publicity verhängt. Man möchte natürlich den Schein wahren.

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