Dreist: “Foot Locker” auf der Zeil dokumentiert Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums

Datenschutzrheinmain/ April 5, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 2Kommentare

Foot Locker“, eine Einzelhandelskette, betreibt auch auf der Frankfurter Einkaufsmeile Zeil ein Ladengeschäft. Und wie nahezu alle Einzelhändler auf der Zeil werden die Besucherinnen des Ladens mit Videokameras überwacht. In der Regel ohne dass im Ladeneingang ein Hinweis auf Videoüberwachung angebracht ist.

“Foot Locker” toppt diese leider all zu verbreitete Praxis. Die Aufnahmen der Kamera im Eingangsbereich werden auf einem Bildschirm dokumentiert. Und darauf ist zu sehen, dass auch Fußgänger, die nur am Geschäft vorbei gehen ins Visier der Kamera geraten. Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass die Kameraaufnahmen auch gespeichert werden.

Der Bildschirm im oberen Bereich der Eingangstür

Die Kamera im Laden überwacht die PassantInnen im öffentlichen Straßenraum

Ein Verstoß gegen § 6b Bundesdatenschutzgesetz und ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung all derer, die auf der Zeil flanieren. Ein Fall für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

2 Kommentare

  1. Ich bräuchte noch mal eine Anleitung, gern mit Textbausteinen, wie man so etwas meldet.
    Der Ramschladen inkl. Hermesshop auf der Zeil schräg gegenüber der alten Stadtbibliothek (lang ist es her), der Hut und Frauenkleidungsladen im Oederweg schräg gegebüber des Burgerladens (lang gibts den nicht mehr) sowie ein privates Haus gegenüber von Flash Video (auch lange her) wo nun die neue U5 Haltestelle ist, versoßen meiner bescheidenen Meinung nach in ähnlichem Maße gegen den Datenschutz.

    Ich wechele regelmäßig die Strassenseite, weil ich keine Ahnung und Energie habe das anzuzeigen. Das ist kompliziert, kostet Zeit, man muss glaube ich seinen Klarnamen angeben etc.

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