Die Volkszählung 2022: Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt geht in die mündliche Verhandlung
am Donnerstag, den
29. Juni 2023
verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt ab 10:00h mündlich eine Klage wegen der folgenden Punkte:
- Die Verletzung der Informationspflichten aus dem Art 14 DS GVO im Zusammenhang der Vorabübermittlung von personenbezogenen Daten über alle Bürgerinnen und Bürger (hessische und bundesweit) von den Meldeämtern hin zu den statistischen Erhebungsstellen in den Jahren 2019 und danach im Vorfeld zu dem Zensus 2022
- Die Frage, ob die Verwendung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Vorabübermittlung überhaupt erforderlich, noch Stand der Technik war, oder gegen das Prinzip der Datenminimierung nach der Datenschutzgrundverordnung verstieß
- Sowie die verfahrensrechtliche Frage, ob die eingereichte Klageerweiterung sachdienlich ist oder nicht
- Nicht ganz auszuschließen ist auch eine Entscheidung über eine etwaige Vorlage beim Europäischen Gerichtshof zu einzelner Rechtsfragen in diesem Zusammenhang
Zu diesem Verfahren hat die dDRM-Redaktion immer wieder, zuletzt im September 2022, veröffentlicht.