Die Volkszählung 2022: Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt geht in die mündliche Verhandlung

Zensus-neindanke/ Mai 6, 2023/ alle Beiträge, Presse / Termine / praktische Tipps, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

am Donnerstag, den 29. Juni 2023 verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt ab 10:00h mündlich eine Klage wegen der folgenden Punkte: Die Verletzung der Informationspflichten aus dem Art 14 DS GVO im Zusammenhang der Vorabübermittlung von personenbezogenen Daten über alle Bürgerinnen und Bürger (hessische und bundesweit) von den Meldeämtern hin zu den statistischen Erhebungsstellen in den Jahren 2019 und danach im Vorfeld

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Die Volkszählung 2022: In Klage gegen das Hessische Statistische Landesamt weitet sich der Streit aus

Zensus-neindanke/ September 25, 2022/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Nunmehr geht es nicht mehr nur um die Verletzung von Informationspflichten aus dem Art 14 DS GVO zu der Vorabübermittlung zu Testzwecken zwischen den Meldeämtern und dem Hessischen Statistischen Landesamt in den Jahren 2019 und 2020. Hinzu kommt die Kernfrage: War die Übermittlung von Echtdaten dabei erforderlich und rechtmäßig? Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt angedeutet hatte, dass in dem Streit um

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Datenmoloch „Beitragsservice“ (früher GEZ): Zweiter bundesweiter Meldedatenableich mit den Daten der Einwohnermeldeämter hat begonnen

Datenschutzrheinmain/ Mai 10, 2018/ alle Beiträge, ARD-ZDF-Beitragsservice (früher: GEZ), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Der Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht 2018 auf Grund­lage von § 14 Abs. 9a Rund­funk­beitrags­staats­vertrag seine Bestands­daten bundesweit mit den Daten der Ein­wohner­melde­ämter zu allen voll­jährigen Bürgern ab. Die Melde­daten wurden von den Ein­wohner­melde­ämtern am 06.05.2018 um 0:00 Uhr ermittelt. Dabei handelt es sich um ca. 70,8 Mio. Daten­sätze mit folgenden Angaben: Familienname, Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens, frühere

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19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit erneutem bundesweiten Meldedatenabgleich soll am 1. Oktober in Kraft treten

Datenschutzrheinmain/ September 25, 2016/ alle Beiträge, ARD-ZDF-Beitragsservice (früher: GEZ), Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Im 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer erstmals einen – damals als einmalig klassifizierten – bundesweiten Meldedatenabgleich vereinbart. Diesem Staatsvertrag wurde in der Folge von allen Landesparlamenten zugestimmt. In § 14 Abs. 9 enthält der Staatsvertrag folgende Regelung: „Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert

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