Die gewohnte Überwachung

Datenschutzrheinmain/ Mai 31, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0 comments

Unter diesem Titel veröffentlicht die 2013 von der Bundesregierung gegründete Stiftung Datenschutz eine lesenswerte Stellungnahme des Vorsitzenden der Stiftung, Frederick Richter.

Wann reden wir überhaupt von ‚Überwachung‘? Und wann sollten wir das tun? Mit diesen Fragen wird der Beitrag eingeleitet. Mit Bezug auf die Bürger­rechtsorganisation digitalcourage e. V. und deren Überwachungsgesamtrechnung betont der Autor: „1. Eine solche lässt sich durchaus aus der Recht­sprechung des Bundesverfassungsgerichts ableiten. 2. Aus dem Urteil zur Vorratsdaten­speicherung von 2010 spricht, dass staatliche Maßnahmen zur Überwachung nicht nur einzeln, sondern auch in ihrer Summe betrachtet werden müssten…“ Der Blick darauf „sollte aber für eine echte Gesamtschau nicht auf den öffentlichen Bereich beschränkt bleiben. Zwar wollen Grundrechte traditionell Abwehr gegen eine womöglich übergriffige Staatsgewalt bieten. Auch das richterlich geschaffene Recht auf informationelle Selbstbestimmung entspringt dieser Ab­wehrkonstellation. Doch hat sich die Bedrohungslage geändert – genauer: aus der einfachen Beobachtung ist eine drei­fache geworden.“ Staatliche Stellen sammeln Daten über die Bürger*innen, private Stellen auch. Und viele Menschen arbeiten an ihrer Überwachung selber mit, indem sie Daten von sich freiwillig oder in Unkenntnis Dritten überlassen. Der Autor des Beitrags illustriert dies durch eine Vielzahl von Beispielen aus dem Alltagsleben,  darunter dem Umgang mit Gesundheitsdaten und mit der allgegenwärtigen Videoüberwachung..

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