Die „Dörnigheimer Fähre“ – eine (noch nicht bestandene) Bewährungsprobe für die örtliche Informationsfreiheitssatzung der Stadt Maintal
Seit März 2013 verfügt die Stadt Maintal über eine Informationsfreiheitssatzung. Sie regelt „den Zugang der Einwohnerinnen und Einwohner zu den bei der Stadt Maintal vorhandenen amtlichen Informationen“, begrenzt dies aber zugleich auf „Informationen aus abgeschlossen Vorgängen“.
Die Ortsteile Bischofsheim und Dörnigheim, gelegen am nördlichen Mainufer, sind seit vielen Jahren durch Autofähren mit den südlich des Mains gelegenen Ortschaften Rumpenheim (ein Stadtteil von Offenbach) und Mühlheim verbunden. Der Betrieb der Dörnigheimer Mainfähre war nach fast 120 Jahren im Oktober 2017 eingestellt worden. Da mehrere Gebietskörperschaften (die Landkreise Offenbach und Mainkinzig sowie die Städte Maintal und Mühlheim) mit der Sache befasst waren, war es für interessierte Bürger*innen und die Bürgerinitiative Fähre Mühlheim/Maintal (BI) schwer, Informationen zu den Vorgängen rund um die Einstellung des Fährbetriebs zu erhalten.
Im Juli 2020 fordert die Bürgerinitiative von den beteiligten Gebietskörperschaften Einsicht in alle Unterlagen im Bezug auf die Dörnigheimer Mainfähre. Sie bezog sich dabei auf das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), das – für für Hessen erstmals seit Mai 2018 – rudimentäre Informationsfreiheitsrechte enthält. Die Koalition aus CDU und Grünen in Hessen hat aber weite Teile der öffentlichen Verwaltung aus dem Geltungsbereich des HDSIG herausgenommen. So ist z. B. in § 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG bestimmt, dass die „die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Gemeinden und Landkreise“ nur dann Auskünfte erteilen müssen, wenn sie zuvor eine kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen haben. Dies ist bislang aber nur in einer kleinen und überschaubaren Anzahl der Fall.
Da die Landkreise Offenbach und Mainkinzig sowie die Stadt Mühlheim keine Informationsfreiheitssatzung haben, wurde die Anfragen der Bürgerinitiative teils rundweg zurückgewiesen, wie der Tagesanzeiger Maintal am 22.07.2020 berichtete.
Für Klaus Seibert, Mitglied der Bürgerinitiative Fähre Mühlheim/Maintal (BI) und Stadtverordneter der Wahlalternative Maintal (WAM), der auch als Stadtverordneter nach eigenen Angaben nur unzureichend Auskunft erhielt, war dies Anlass, sich als Bürger – gestützt auf die Maintaler Informationsfreiheitssatzung an die Stadtverwaltung zu wenden und auf dieser Grundlage Informationen einzufordern. Und auch hier zeichnet sich ein erster Konflikt ab, wie aus einen Schreiben Seiberts vom 05.08.2020 hervorgeht, dass der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main im Wortlaut vorliegt. Unter dem Betreff „Auskunftserteilung in Sachen Mainfähre Maintal/Mühlheim im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Maintal“ stellt Seibert fest: „…eine Vorbemerkung. Über Ihre Aussage, dass es derzeit nicht abschätzbar wäre, ob der bei der Stadt Maintal befindliche Vorgang zu der Dörnigheimer Fähre als abgeschlossen zu betrachten ist und dies noch rechtlich zu prüfen sei, war ich doch schon mehr als verwundert. Der Kreis Offenbach hat die aus seiner Sicht endgültige Stilllegung der Fähre Maintal/Mühlheim am 24.Juni dieses Jahres beschlossen. Somit ist dieser Vorgang als abgeschlossen anzusehen…“
Eine Stellungnahme des Magistrats dazu gibt es noch nicht; die erbetenen Auskünfte wurden bislang nicht erteilt.
Merke: Informationsfreiheit und Transparenz werden in Hessen sehr klein geschrieben – auch in Maintal; trotz bestehender Informationsfreiheitssatzung.