Deutscher Presserat rügt BILD wg. Veröffentlichung von „Fahndungsfotos“

Datenschutzrheinmain/ September 15, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0Kommentare

Der Deutsche Presserat hat in einer Stellungnahme vom 15.09.2017 die „Eigenständige Fahndung nach G20-Demonstranten“ als schwerer Verstoß gegen den Pressekodex  gerügt.

„Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ – unter dieser Überschrift berichtete BILD im Juli in der Print- sowie Onlineausgabe über die Proteste beim G20-Gipfel in Hamburg. Die Redaktion zeigte Einzelfotos von Demonstranten in Aktion und rief die Leser zur Fahndung nach den Personen auf. Der Presserat hatte hierzu Beschwerden erhalten, die im Kern eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten und einen Medienpranger kritisierten.

Aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses an dem Geschehen in Hamburg sah der Presserat in der Veröffentlichung zwar keinen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex, stellte aber fest: „Jedoch verstößt die Art der Darstellung – mit Foto und eingeklinktem Porträtbild – in Verbindung mit dem Fahndungsaufruf gegen den Pressekodex. Die Abgebildeten werden hierdurch an einen öffentlichen Medienpranger gestellt. Es gehört nicht zur Aufgabe der Presse, selbständig nach Bürgern zu fahnden, ohne dass ein offizielles Fahndungsersuchen seitens der Staatsanwaltschaft vorliegt… Folgen einer selbst inszenierten ‚Verbrecherjagd‘ sind nach Auffassung des Presserats nicht mehr zu kontrollieren und können auch Selbstjustiz Vorschub leisten…“

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