„Der Kampf gegen falsche Diagnosen“ – ein Bericht über fehlerhafte Datenspeicherungen bei Krankenkassen
Quelle: Kieler Nachrichten
In diesem Beitrag der Kieler Nachrichten vom 14.07.2020 kommt eine Versicherte zu Wort, die bei ihrer Krankenkasse eine Datenauskunft über sich, ihre ärztlichen Behandlungen und Diagnosen angefordert und erhalten hat. Sie musste zu ihrem Entsetzen feststellen, dass in mehreren Fällen schwerwiegende fehlerhafte Angaben zu ihrer Krankengeschichte gespeichert wurden.
Die Diagnosen sind bei den Krankenkassen in Form der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) gespeichert; der amtlichen Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland. „Dabei könnten Codier-Fehler entstehen“ – wird eine der behandelnden Ärzt*innen zitiert, von denen eine der fehlerhaft übermittelten Diagnose-Daten stammt.
Seit mehr als einem halben Jahr versucht die betroffene Versicherte vergeblich, Korrekturen der fehlerhaft erfassten Daten bei ihrer Krankenkasse zu erreichen. Ihre Bewertung der damit verbundenen Probleme: „Gerade für Jüngere können unbekannte, falsche Diagnosen zu einer Falle werden. Etwa wenn sie eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und ihnen die Auszahlung verweigert wird, weil sie nicht alle Diagnosen angegeben haben.“
Fragen auch Sie bei Ihrer Krankenkasse die dort gespeicherten Daten ab!
Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. stellt allen gesetzlich Versicherten Menschen in Deutschland eine Anfragegenerator zur Verfügung, mit dem sie ihre Krankenkasse anfragen können, welche Daten die Kasse über sie gespeichert hat. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Anfrage innerhalb von vier Wochen kostenlos zu beantworten.