Datenschutzbeauftragte in NRW besorgt über rapide Zunahme von Videoüberwachung
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, zeigt sich besorgt über die Zunahme privater Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen. So sind lt. einer Pressemitteilung vom 13.02.2025 die Eingaben von Bürger*innen, die private Kamera-Anlagen melden oder sich darüber beschweren, in NRW rapide angewachsen. Waren es 2023 noch insgesamt 1.671 Eingaben, die bei der Landesdatenschutzbeauftragten NRW landeten, stieg ihre Zahl 2024 auf 2.169. 2021 waren es 1.196 Eingaben, 2022 1.369. Innerhalb von drei Jahren hat sich die Zahl der Beschwerden damit nahezu verdoppelt.
Für Gayk deuten die Zahlen auf ein gestiegenes Bedürfnis in der Bevölkerung nach Sicherheit und entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen hin. „Die häufigsten Argumente für das Installieren einer Kamera, die ich höre, sind Sorgen vor Überfällen, Einbrüchen oder Sachbeschädigungen“, betont die Landesbeauftragte. Dabei stelle sich die Frage, ob Videoüberwachung wirklich den erwünschten Schutz bieten könne. „Vielleicht sollte man sich vorher erst einmal an die Polizei wenden, die ja kostenlose Sicherheitsberatung anbietet“, so Gayk. Viele Menschen seien außerdem empfindlicher geworden, sie redeten weniger miteinander, sondern reagierten bei Konflikten lieber mit Misstrauen und Kontrolle. Dazu passt, dass über die Hälfte der Eingaben zu privaten Kamera-Systemen von Nachbarn kommen, insgesamt in 1.403 Fällen.
Eine weitere Rolle spiele, dass Videoüberwachung immer leichter möglich sei, erläutert die Beauftragte. „Die entsprechenden Geräte werden immer billiger und besser.“ Oft führe ein zerkratztes Auto schon dazu, dass eine Kamera angeschafft werde. Dabei komme es nicht selten vor, dass die Videoüberwachung rechtswidrig erfolge. „Kurz gesagt: Bereiche außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen, insbesondere fremde Grundstücke, Bürgersteige, Straßenflächen, sind tabu. Auch der eigene Pkw, der sich in einer Parkbucht auf der Straße befindet, darf in der Regel nicht gefilmt werden, ebenso wenig wie Nachbarn, Passant*innen, Kinder, Lieferant*innen, Besucher*innen.“
Außerdem sind Personen, die möglicherweise von Videoaufnahmen betroffen sind, darüber zu informieren. „An markanter Stelle muss ein Schild angebracht werden, das auf die Videoüberwachung hinweist“, rät Gayk zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten.
Weitere Hinweise, die auch für Leser*innen aus anderen Bundesländern von Interesse sind, finden Sie hier.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main informiert in diesen Beitrag „Videoüberwachung – wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?“ über die in Hessen geltende Rechtslage und die Möglichkeiten, sich gegen rechtswirdige Überwachung zur Wehr zu setzen.