Datenschutz ist ein Grundrecht – auch im Arbeitsverhältnis

Datenschutzrheinmain/ Januar 30, 2014/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer fordert von der Bundesregierung, dass sie „den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenständigen arbeitsrechtlichen Datenschutzgesetz“ regelt. Er erklärte am 28.01.2014 u. a.: „Anders als im öffentlichen Leben fehlt es am Arbeitsplatz an klaren gesetzlichen Regeln, die die Privatsphäre jedes Einzelnen wirksam schützen. Es finden Überwachung und Bespitzelung statt, Beschäftigtendaten werden erfasst und Beschäftigte per Video überwacht, um angeblich vor Korruption und Diebstahl zu schützen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld durch den Arbeitgeber überwacht werden – hier brauchen wir ein klares Verbot. Ebenso muss der Zugriff auf personenbezogene oder beziehbare Nutzerdaten bei der Verwendung moderner Kommunikationsmittel untersagt werden. Wirksame Sanktionen müssen die Einhaltung dieser Verbote absichern. Dies gilt auch auf europäischer Ebene…“

Quelle: http://www.dgb.de/presse/++co++af425e04-87f3-11e3-8b31-52540023ef1a

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