Datenschutz im Verein – ein Informationsangebot des Landesdatenschutzbeauftragten NRW

Datenschutzrheinmain/ November 23, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, EU-Datenschutz, praktische Tipps/ 0Kommentare

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018. Seitdem geistern durch Vereinsvorstände und Medien alle möglichen Horrornachrichten, was im Vereinsleben, im Vereinsblättchen oder beim Internet-Auftritt des Vereins nicht mehr gehen soll und welche neuen bürokratischen Hürden aufgebaut worden seien. Bei genauem Hinsehen stellt sich oft heraus: Was da beklagt wird, ist gar nicht so neu, er war bereits – wenn auch in anderen Worten – im Bundesdatenschutzgesetz geregelt, fand aber vor dem 25.05.2018 keine oder ungenügende Beachtung.

Vereinsvorständen war und ist nicht immer klar, welche Vorschriften für sie gelten und wie diese im Vereinsleben umzusetzen sind. Diese Lücke will die Broschüre „Datenschutz im Verein nach der DS-GVO“ des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen  schließen. Sie geht gezielt auf diese Themen ein und enthält zudem Muster insbesondere zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, zur Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos im Internet und ein Grundgerüst für die Umsetzung der Informationspflichten auf Webseiten.

Die Broschüre ist hier abrufbar.

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