Das Grundrecht auf analoges Leben muss dauerhaft sichergestellt werden! – Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Hessischen E-Government-Gesetzes

Datenschutzrheinmain/ Januar 29, 2023/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben/ 1Kommentare

Die hessische Landesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen E-Government-Gesetzes (Landtagsdrucksache 20/9427) in den Landtag eingebracht.

Erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs soll es sein, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, die barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein sollen. Dies ist sinnvoll, wenn zugleich sichergestellt ist, dass

  • der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet wird und
  • die freiwillige Nutzung der neu angebotenen Kommunikationswege möglich ist.

Insbesondere letzteres ist nicht hinreichend garantiert bzw. abschließend geregelt. Diese wird daran deutlich, dass lediglich in der Begründung zu den neu einzufügenden §§ 18 und 19 HEGovG (Digitaltaugliche Normen bzw. Experimentierklausel) erläutert wird, dass eine „Verpflichtung zu einer durch Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht gewollten Nutzung digitaler Alternativen“ durch die beabsichtigten Regelungen nicht begründet wird. Dies ist aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main nicht ausreichend!

Es muss durch eindeutige Regelung im Wortlaut des HEGovG sichergestellt sein, dass jederzeit und bei jeglichem Kontakt zwischen Bürger*innen und Verwaltung eine nicht-digitalisierte Antragstellung und Kommunikation möglich ist. Fehlentwicklungen, wie sie insbesondere in der Finanzverwaltung aufgetreten sind

  • Pflicht zur Nutzung von Elster – per Software, die nur auf kostenpflichtigem Windows-Betriebssystem genutzt werden kann – für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen,
  • Pflicht zur digitalen Abgabe einer Erklärung zur Grundsteuer für alle Grundeigentümer*innen

dürfen sich nicht weiter verbreiten. Zudem werden die Kosten der digitalen Anforderungen im Gesetzentwurf nicht ausreichend bilanziert. Und weder die Geräte noch der notwendige Internetzugang stehen flächendeckend zur Verfügung.

In einer Stellungnahme, die dem hessischen Landtag am 28.01.2023 vorgelegt wurde, hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main dafür plädiert, das Grundrecht auf analoges Leben dauerhaft zu sichern und – mit Blick auf Dänemark – Fehlentwicklungen bei der Digitalisierung benannt.

1 Kommentar

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