Chatkontrolle – was ist das? Und welche Gefahren resultieren daraus? Informationsveranstaltung am 06. August in Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ Juli 13, 2024/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Veranstaltungen / Termine/ 1Kommentare

Die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle ist Überwachungsstaat pur. Ihr Ziel: Die Überwachung der privaten und verschlüsselten Kommunikation. Sollte sich dies durchsetzen, würde die Welt damit zugleich unsicherer und autoritärer. Chatkontrolle ist eine neue Form der anlasslosen Massenüberwachung.

Um ihr Projekt durchzusetzen nutzen die Befürworter*innen Desinformationen, Lügen und Taschenspielertricks. Sie geben vor, dass sie Kinder besser vor sexuellen Übergriffen schützen wollen.

Der Deutsche Kinderschutzbund hält davon nichts. Bereits in einer Stellungnahme vom 27.02.2023 hat er darauf hingewiesen, dass „das anlasslose Scannen privater Kommunikation in Messenger-Diensten (wie z.B. WhatsApp oder Signal) oder E-Mails…weder verhältnismäßig noch zielführend“ sei. Dies greife „tief in Grundrechte der Kinder und Jugendlichen ein…“ Von den Befürworter*innen der Chatkontrolle würde „häufig Datenschutz und Kinderschutz gegeneinander ausgespielt – ein der Sache nicht gerecht werdender Ansatz. Die Kinderrechte brauchen beides: das Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber auch das Recht auf geschützte Kommunikation.“

Axel Stolzenwaldt vom Chaos Computer Club Frankfurt

wird in seinem Vortrag erläutern,

  • was bei der Chatkontrolle technisch möglich ist,
  • welche Folgen dies für die private elektronische Kommunikation haben würde,
  • wie die Pläne der EU-Kommission zur Chatkontrolle aussehen,
  • welche Positionen die Bundesregierung in dieser Auseinandersetzung vertritt und
  • welche Möglichkeiten der Gegenwehr bestehen und genutzt werden sollten.

Die Veranstaltung findet statt am Dienstag 6. August 2024 um 19.30 Uhr im Club Voltaire in Frankfurt, Kleine Hochstraße 5, Clubraum im 1. OG.


Eine Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main

Den Flyer mit der Einladung finden Sie hier, eine Anreisebeschreibung hier:

1 Kommentar

  1. “Pay or OK” beim SPIEGEL: noyb verklagt Hamburger Behörde
    Forced Consent & Consent Bypass
    / Thu, 01.08.2024 – 09:00
    Nach einer Beschwerde von noyb erklärte die Hamburger Datenschutzbehörde den Einsatz umstrittener „Pay or OK“-Systeme für zulässig.
    Das Verfahren wirft jedoch erhebliche Fragen auf:

    Die Behörde stand zwar im regen Austausch mit dem SPIEGEL, hörte die betroffene Person während des Verfahren aber kein einziges Mal an.
    Viele relevante Tatsachen wurden nie untersucht.
    In einem parallelen Fall soll die Behörde ein Unternehmen sogar aktiv dazu motiviert haben, für das “Nein” beim Cookie-Banner Geld zu verlangen.
    Der Betroffene hat deshalb eine Klage gegen die Datenschutzbehörde beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.

    https://noyb.eu/de/pay-or-ok-der-spiegel-noyb-sues-hamburg-dpa

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