CDU und Grüne in Hessen fordern mehr Personal und mehr Rechte für das Landesamt für Verfassungsschutz

Datenschutzrheinmain/ Oktober 4, 2017/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 1Kommentare

Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat am 04.10.2017 gemeinsam mit den innenpolitischen Sprechern der Fraktionen von CDU und Grünen die Eckdaten für das neue hessische  Verfassungsschutzgesetz sowie für ein „Verfassungsschutzkontrollgesetz“ vorgestellt. Beuth erklärte dabei u. a.: „Wir wollen vor allem Anschläge verhindern und die Menschen bestmöglich vor Terror und Extremismus schützen. Dafür geben wir dem Verfassungsschutz die notwendigen Instrumente in die Hand…“.

Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) soll deshalb künftig u. a. zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme (die sogenannte Online-Durchsuchung – „Staatstrojaner„) ermächtigt werden.

Trotz der vielen ungeklärten Fragen im NSU-Untersuchungsauschuss des Hessischen Landtags um den Einsatz von Mitarbeitern des LfV („Stichwort: „Temme„) und den durch diese geführten V-Leute wollen die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen weiterhin die Spitzel aus dem jeweiligen Milieu einsetzen. Beuth: „Ich halte den planmäßigen und systematischen Einsatz von Vertrauensleuten für unverzichtbar. Wir müssen wissen, was sich in den extremistischen Milieus tut und dafür brauchen wir weiterhin menschliche Quellen.“ Auch der „Präventionsauftrag des LfV“ werde gesetzlich verankert und damit der bereits eingeschlagene Weg zu noch umfangreicherer Schnüffeltätigkeit formell legalisiert.

Zu diesem Zweck soll das LfV bis zum Ende des Jahres 2017 einen Stellenzuwachs von rund 30 Prozent erhalten. Mit dem Doppelhaushalt für 2018/2019 soll der Verfassungsschutz dann auf bis zu 370 Planstellen anwachsen. Es hätte dann die doppelte Größe wie im Jahr 2000. Damals hatte das LfV 182 Planstellen.

Ob das von Beuth präsentierte Verfassungsschutzkontrollgesetz mehr dazu dient, die kritische Öffentlichkeit zu beruhigen oder dem grünen Koalitionspartner Rechtfertigungsgründe für seine Zustimmung zur personellen Aufstockung und zur Ausweitung der Überwachungsrechte des LfV zu geben mag dahin gestellt bleiben. Dass es eine wirksame Kontrolle der formell legalen, der halblegalen und der nachweislich illegalen bis kriminellen Aktivitäten des LfV, seiner Mitarbeiterinnen und seiner V-Leute ermöglicht, darf nach allen Erfahrungen mit den NSA- und NSU-Untersuchungsausschüssen im Bund und in den vd. Bundesländern bezweifelt werden.

Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Hessischen Landtag, antwortete Netzpolitik.org auf eine Anfrage: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis langer Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern. In einer grünen Alleinregierung hätten wir wahrscheinlich einen anderen Entwurf vorgelegt. Wichtig ist uns, dass der doppelte Richtervorbehalt – einmal zur Genehmigung einer Maßnahme, einmal zur Verwertung der Resultate – den Kernbereich der privaten Lebensführung schützt und die Maßnahmen der Abwehr von dringenden Gefahren durch Terrorismus vorbehalten sind.“

Welchen Wert dieser Richtervorbehalt in der Praxis der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden hat, hat Netzpolitik.org kürzlich am Beispiel des Landes Berlin in Zahlen deutlich gemacht: „In Berlin wurden letztes Jahr über eine Million Telefonate abgehört, ein Drittel wegen Drogen. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht hervor. Die Überwachung von Internet-Anschlüssen hat sich verdoppelt und erreicht einen neuen Rekord. Seit neun Jahren wurde kein einziger Überwachungs-Antrag abgewiesen…“

Gegen diesen Kurs der schwarz-grünen hessischen Landesregierung ist der Protest all derer angesagt, die aus den diversen Geheimdienstskandale der letzten Jahre (Stichworte: NSA und NSU) die Schlussfolgerung gezogen haben, dass der Schutz der Bürger- und Menschenrechte eine Begrenzung der Befugnisse bzw. die Auflösung der Geheimdienste erfordert. Denn

Freiheit stirbt mit Sicherheit!


Update 07.10.2017

Auf der Homepage der Landtagsfraktion der Grünen Hessen wurde zwischenzeitlich der Gesetzentwurf von CDU und Grünen veröffentlicht.

1 Kommentar

  1. Beuth und Frömmrich haben in Wiesbaden eine Show abgezogen, ohne dass sie überhaupt Gesetzentwürfe vorgelegt haben. Darauf hat H. Schaus, Landtagsabgeordneter der Linken, heute hingewiesen. Er schreibt in einer Presseerklärung: „Es ist schon merkwürdig: Mit über einem Jahr Verspätung halten der Innenminister und die innenpolitischen Sprecher von CDU und Grünen eine Pressekonferenz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes ab, bei der die beiden entsprechenden Gesetzentwürfe überhaupt nicht vorliegen. Angeblich wolle man damit auf SPD und FDP zugehen und ihnen die Mitarbeit ermöglichen. DIE LINKE wird damit also von Beginn an ausgeklammert.“ Hier weiterlesen:
    https://linksfraktion-hessen.de/site/fraktion/abgeordnete/hermann-schaus/pressemitteilungen/3800-schwarzgrün-zur-neuausrichtung-des-verfassungsschutzes-nichts-neues,-nichts-konkretes,-nichts-ausreichendes.html

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