CDU-Stadtverordnetenfraktion Frankfurt fordert wieder einmal den Ausbau der Videoüberwachung des öffentlichen Raums

Datenschutzrheinmain/ Mai 2, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 2Kommentare

Am 22.04.2015 veröffentlichte die CDU-Stadtverordnetenfraktion Frankfurt ein Sicherheitspolitisches Positionspapier. Einer von insgesamt 8 Punkten, mit dem die CDU-Fraktion die öffentliche Sicherheit in Frankfurt verbessern möchte, ist die Forderung nach „Nutzung moderner Videotechnik“. Die CDU möchte den Ausbau der Videoüberwachung forcieren. Mit der gern wiederholten, aber nicht auf Tatsachen gestützten Behauptung, dass „Erfahrungen zeigen, dass bereits die Gegenwart von Videotechnik Straftaten verhindern kann“ ( S. 9 des Positionspapiers), wird versucht, dies zu begründen.

CDU-Stadtrat Markus Frank (Dezernent für Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr) verfolgt diese Linie bereits seit seinem Amtsantritt. Wie ein Mantra trägt er diese Position immer wieder vor. Aber Herr Frank ist als Sicherheitsdezernent noch nicht einmal in der Lage, korrekt und umfassend Auskunft über die bereits bestehenden Videoüberwachungsanlagen zu geben, die die Stadt Frankfurt betreibt. Dies wurde deutlich bei dem am 04.07.2014 veröffentlichten Magistratsbericht zum Thema „Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen“.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main nahm diesen Magistratsbericht zum Anlass, dem Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt mit Schreiben vom 14.10.2014 eine Vielzahl von Fragen zu stellen und ihn auf Fehler und Mängel in diesem Bericht hinzuweisen.  Bedauerlicher Weise wurde dieses Schreiben bis zum heutigen Tag aber weder von Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) noch von CDU-Stadtrat Markus Frank beantwortet.

Die von 4 Frankfurter Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main geforderte Einsichtnahme in die Verfahrensverzeichnisse der bestehenden städtischen Videoüberwachungsanlagen konnte bisher nicht realisiert werden, obwohl es dazu lt. Stellungnahme des Hess. Datenschutzbeauftragten einen Rechtsanspruch gibt. Der Grund: Diese Verfahrensverzeichnisse, die gemäß. den geltenden Rechtsgrundlagen (HSOG bzw. BDSG) zwingend erforderlich sind, existieren zum größten Teil nicht. So jedenfalls eine Auskunft des Behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt gegenüber der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Ein Armutszeugnis für Stadtrat Markus Frank, der mit seinem Amtseid die Einhaltung von Verfassung und Gesetzgebung zugesichert hat.

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