Videoüberwachung: Informationspflichten nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
In vier Monaten – am 25.05.2018 – tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben deshalb eine Kurz-information zur Videoüberwachung nach DSGVO (Kurzpapier 15) veröffentlicht. Hierin enthalten sind u.a. auch Hinweise zu den Informationspflichten der verantwortlichen Stelle. Umfangreiche Informationspflichten bei Videoüberwachungsanlagen Nach Ansicht der Datenschutz-Aufsichtsbehörden richten sich die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.