Auch in Sachsen: Polizeigesetz stoppen – Demonstration an 26. Januar „Grundrechte verteidigen“
26.01.2019 – 13.00 Uhr – Dresden – Wiener Platz Weitere Informationen sind hier zu finden.
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Die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA) meldete am 11.04.2018: „Eine von Mitarbeitern des Fachkommissariats ‚Staatsschutz‘ der Polizei Göttingen angelegte Datensammlung über links motivierte Gewalttäter war in dieser Form unzulässig… Das hat die Polizeidirektion (PD) Göttingen jetzt eingeräumt.“ Die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz hat in den letzten Monaten diesen Skandal überprüft und nach Abschluss ihrer Ermittlungen das Handeln der Polizei in Göttingen für
Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat eine entsprechende Verfügung erlassen. Am 18.12.2018 teilt er in einer Presseerklärung mit: „Anlässlich der Ermittlungen zu den G20-Ausschreitungen wurde durch die Polizei eine automatisierte Gesichtserkennungssoftware eingesetzt, durch die eine Datenbank mit einem wachsenden Umfang von anfänglich 17 Terabyte angelegt wurde. In diese Datenbank sind von Bürgerinnen und Bürgern
Am Beginn des Offenen Briefs der Digitalen Gesellschaft e. V. an die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag und den Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Hessen, veröffentlicht am 13.12.2018, wird festgestellt: „Die Partei ist erstarkt aus der Landtagswahl hervorgegangen, die Bürgerinnen und Bürger haben Vertrauen gezeigt. Dieses wird jedoch nachhaltig enttäuscht, solange Polizei- und Verfassungsschutzgesetz in der jetzigen
Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Mobiltelefonverbindungen für unbestimmte Zwecke der Strafverfolger ist vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta gekippt worden. Das ca. 100 Seiten lange Urteil warnt vor einer Entwicklung, die „der entmenschlichenden und unangenehmen Gesellschaft ähnelt, die im Roman 1984 dargestellt wurde“. Die „abschreckende Wirkung auf die Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat mit Unterstützung des Chaos Computer Club Stuttgart (CCCS) am 07.12.2018 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg eingelegt. Die GFF kritisiert, dass die Regelung zum Einsatz von Staatstrojanern falsche Anreize für Polizeibehörden im Umgang mit IT-Sicherheitslücken setzt. Bei den Sicherheitslücken handelt es sich um technische Fehler in Soft- oder Hardware,
Der AK Zu Recht, ein Arbeitskreis von Jurastudent*innen aus Münster, hat sich in einem Flyer mit Meinungen auseinander gesetzt, die in der Diskussion um die Verschärfung von Polizeigesetzen immer wieder geäußert werden. Vier Aussagen werden aufgegriffen: WO IST DAS PROBLEM? WENN ICH NICHTS VERBOTENES MACHE, DROHT MIR DOCH AUCH KEIN EINGRIFF DURCH DIE POLIZEI?« ICH HABE NICHTS ZU VERBERGEN ‑
Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz, hat am 22.11.2018 in einem Interview mit dem Bayrischen Rundfunk (4:08 Min.) die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten per Videoüberwachung einzelner Straßen oder ganzer Stadtviertel entschieden abgelehnt. Er würde sich durch eine automatisierte Kennzeichenerfassung selbst beobachtet fühlen, so Petri. Erfasst würden alle Fahrzeugfahrer. Petri zweifelt auch an der Aussage von Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU), dass die gespeicherten
In mehreren Bundesländern planen Landesregierungen, die politisch tw. sehr unterschiedlich gefärbt sind , die jeweiligen Landes-Polizeigesetze verschärfen. Die Entwürfe enthalten tw. haarsträubende Überwachungsmaßnahmen, Präventivhaft und teils sogar die Erlaubnis zum Einsatz von Kriegswaffen durch die Polizei. Dagegen regt sich Widerstand. Hier eine (unvollständige) Übersicht über geplante Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen Niedersachsen: Demonstration am 08.12.2018 – 13:00 Uhr Auftaktkundgebung auf den
Mit ihrem Vorschlag für eine E-Evidence-Verordnung (Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen) möchte die EU-Kommission eine Alternative zum förmlichen Rechtshilfeverfahren schaffen und den Ermittlungsbehörden einen schnelleren Zugang zu Kommunikationsdaten ermöglichen. Die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen die Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations-und Internetdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und auch in Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten)