Erfolg für Dr. Rolf Gössner: Bundesverwaltungsgericht erklärt 38 Jahre Überwachung durch Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für illegal
Dr. Rolf Gössner war zwischen 1970 und 2008 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Form der Sammlung und Auswertung von Informationen in einer Personenakte beobachtet worden. Das BfV hatte dies damit begründet, dass während des gesamten Beobachtungszeitraums tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen des Klägers bzw. die Unterstützung solcher Bestrebungen vorgelegen hätten. Nach knapp vier Jahrzehnten geheimdienstlicher Überwachung und 15