Bayern und Bundesregierung uneins über Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung hält das ausgesetzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unbedenklich – doch der bayerische Innenminister Dr. Herrmann widerspricht. Dies ergibt sich aus Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKV) erstmals veröffentlicht. Nachstehend Auszüge aus der Pressemitteilung des AKV vom 04.02.2019: „Die Bundesregierung stellt sich in ihrer Stellungnahme auf den Standpunkt, ihr Gesetz aus dem Jahr 2015 sehe keine