So geht Datenschutz (?) in Hessen
Quelle: Frankfurter Rundschau, 27.07.2021
Quelle: Frankfurter Rundschau, 27.07.2021
Wer von hessischen Behörden Einblick in Dokumente fordert, beißt oft auf Granit: Zu wenig Transparenz, zu viele Ausnahmen vom Recht auf Information. Das stellen die Verfasser*innen des Transparenzregisters 2021 fest. Im Ranking der Bundesländer mit Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen liegt Hessen mit seinem seit 25.05.2018 geltenden Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (§§ 80 – 89 HDSIG) weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Lediglich
Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südosthessen betreibt die Stadt Offenbach seit 2004 Videoüberwachung an mehreren Stellen innerhalb des Stadtgebiets: Drei Kameras befinden sich an der Hermann-Steinhäuser-Straße. Zwei Kameras überwachen den Europaplatz und zwei Kameras stehen am S-Bahn-Bahnhof Bieber-Waldhof. Neun Kameras sind am Marktplatz installiert, fünf befinden sich am Stadthaus, eine am Gebäude Frankfurter Straße 1 und drei Kameras an der Sparkasse.
Nachdem am Luisenplatz im Darmstadt bereits vor einigen Monaten, pünktlich vor der Kommunalwahl, die neue Videoüberwachungsanlage am Luisenplatz montiert wurde, ist diese nun am Montag aktiviert worden. Praktischerweise wieder pünktlich zum Beginn des Bundestagswahlkampfes. Ein entsprechend großes Bramborium hat die in der Stadt noch regierende Koalition aus Grünen und CDU aus diesem Anlass veranstaltet. Bürgermeister Rafael Reißer muss zwar demnächst
Der Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für 2020 wurde am 01.06.2021 veröffentlicht. Inhaltlich verantwortet wird wird er noch vom früheren Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. M. Ronellenfitsch. Im zweiten Teil des Berichts „Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit“ nimmt Herr Ronellenfitsch unter Ziffer 4. „Kommunale Informationsfreiheitssatzungen ohne Anwendung des HDSIG“ ab S. 259 zum Entwurf für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung Stellung, der von
…so schlecht, dass die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main von einem Redakteur des Hessischen Rundfunks angefragt wurde, wo es in Hessen kommunale Informationsfreiheitssatzungen gibt. Aber lesen Sie selbst: Die Anfrage (vom Verfasser dieses Beitrags anonymisiert): „Sehr geehrter Herr …, ich arbeite in der […]redaktion des Hessischen Rundfunks und führe derzeit, zusammen mit einem Kollegen, eine Recherche zu den Impfzentren in Hessen
Auf diese Frage – bezogen auf den neonazistischen NSU2.0-Drohbriefschreiber aus Berlin – versucht die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in einem Beitrag vom 10.05.2021 eine Antwort zu finden. Der Frage voraus geht die Feststellung: „Die hessischen Beamten, die in ihren Computern die Adressen und Namen zusammensuchten, bevor die Morddrohungen eingingen, wären dann einigermaßen fein raus. Sie wären zwar blöd reingefallen, aber
War er es allein, der die Drohschreiben an Seda Başay-Yıldız, Idil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler, Hengameh Yaghoobifarah und andere Journalist*innen, Jurist*innen und Politiker*innen über mehrere Jahre hinweg verschickt hat. Wie konnte er Drohschreiben versenden an Adressen, die für „Normalsterbliche“ gemeinhin nicht zugänglich sind? Aber der 53-jährige Mann, der jetzt identifitiert wurde, soll seit Jahren ja immer wieder
Dazu wird im Abschnitt 3.9 des 29. Tätigkeitsberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlands für 2020 festgestellt, dass „die durch die Bußgeldstelle bearbeiteten Fälle zufällig aufgedeckt wurden und daher von einer Vielzahl weiterer, unentdeckter Fälle auszugehen ist“ (Bericht S. 78). Zu Beginn wird festgestellt: „Gegenstand datenschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren sind regelmäßig Verstöße von Polizeibediensteten gegen das geltende Datenschutzrecht in Form
Im Wortlaut – aus dem Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum 31. Dezember 2020 (Abschnitt 14.2) „Ein großer Teil der von der Sanktionsstelle geführten Verfahren richtet sich gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die unbefugt, d. h. ohne einen dienstlichen Anlass, personenbezogene Daten Dritter aus der polizeiinternen Datenbank POLIKS abrufen. POLIKS ist eine der wichtigsten elektronischen Arbeitshilfen der Polizei