Vor 30 Jahren: Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts – Datenschutz erhält Verfassungsrang als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 war und ist ein Meilenstein der Demokratie und des Datenschutzes. Anlass genug, sich 30 Jahre danach mit diesem Urteil und mit der aktuellen datenschutzrechtlichen Situation auseinander zu setzen.