Demokratie statt Überwachung!
Weitere Informationen zur Veranstaltung unter http://www.demokratie-statt-ueberwachung.de/.
Weitere Informationen zur Veranstaltung unter http://www.demokratie-statt-ueberwachung.de/.
Spoofing Biometrics in Science and Fiction – Vortrag und Diskussion Es informiert und diskutiert Peter Bittner, FIFF e.V. Mittwoch, 22.01.2014 18:30 Uhr / Hochschule Darmstadt, Schöfferstr. 3, EG Veranstalter: AStA der Hochschule Darmstadt und die Regionalgruppe Rhein-Main des Forums InformatikerInnen für gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. (http://www.fiff.de/). Weitere Informationen zur Veranstaltung unter http://www.politnetz-darmstadt.de/node/868.
Nein? Dann sollten Sie was tun. Warum? Das Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html) hat am 06.01.2014 folgende Nachricht veröffentlicht: „Die Kirchensteuererhebung wird für den Bereich der Kapitalerträge modernisiert und vereinfacht.“ Einfach so. Und weiter: „Zum Stichtag 1. Januar 2015 wird… ein automatisiertes Verfahren zum Abzug von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge eingerichtet… Das automatisierte Verfahren setzt auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen
8. Januar 2014: Brief an Bundesgesundheitsminister Gröhe: Fehlinformationen zur Krankenversichertenkarte korrigieren Pressemitteilung die-datenschuetzer-rhein-main 2014.01.08 – krankenversichertenklarten weiter gültig 10. Januar 2014: Krankenversichertenkarte – Beschwerde beim Bundesversicherungsamt über die Desinformations- und Verunsicherungskampagne der Krankenkassen Pressemitteilung die-datenschuetzer-rhein-main 2014.01.10 – krankenversichertenkarten – beschwerde an das bundesversicherungsamt 15. Januar 2014:Drei Frankfurter für die BigBrotherAwards 2014 nominiert Pressemitteilung die-datenschuetzer-rhein-main 2014.01.15 – markus frank – dr
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 war und ist ein Meilenstein der Demokratie und des Datenschutzes. Abgeleitet aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde etabliert. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt aus Anlass des 30 Jahrestags des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts ein
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 war und ist ein Meilenstein der Demokratie und des Datenschutzes. Anlass genug, sich 30 Jahre danach mit diesem Urteil und mit der aktuellen datenschutzrechtlichen Situation auseinander zu setzen.
Leben wir sicher, wenn Plätze, Straßen und Gebäude von Videokameras beobachtet werden? Leben wir sicher, wenn Geheimdienste im großen Stil E-Mails scannen? Ist es bequem, wenn uns eine Software vorschlägt, wofür wir uns interessieren sollen? Sind unter diesen Bedingungen Sicherheit und Freiheit vereinbar? Ab wann wird der Zugriff auf einen Menschen ein Eingriff in seine Persönlichkeit? Diese Fragen bilden den
Die Stammdaten von 2 Millionen deutschen Vodafone-Kunden wurden von Kriminellen gehackt. Lt. Vodafone wurden dabei Angaben wie Namen, Adressen, Geburtsdaten, Geschlecht, Bankleitzahlen und Kontonummern entwendet. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat am 17.09.2013 in einer Pressemitteilung über Anrufe angeblicher Staatsanwälte oder Anwälte bei Vodafone-Kunden informiert. Die Anrufer gleichen danach bei Anrufen zunächst Namen und weitere Daten der Gesprächspartner
Bürgerrechtsgruppen, die Gewerkschaft ver.di und mehrere Parteien riefen zur Demonstration „Freiheit statt Angst“ in Berlin auf. 20.000 Menschen, viele junge, aber auch überraschend viele ältere, folgten dem Aufruf und nahmen über 5 Stunden hinweg an der Auftakt- und der Schlusskundgebung sowie einer Demonstration durch die Berliner Innenstadt teil.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat bereits im Jahr 2011 zu diesem Thema ein Urteil (Aktenzeichen 4 Sa 2132/10) gesprochen. Der Tenor: Ein Arbeitgeber wird nicht allein dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. Telekommunikationsgesetzes, dass er seinen Beschäftigten gestattet, einen dienstlichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen. Belassen die Beschäftigten bei Nutzung des Arbeitsplatzrechners die eingehenden E-Mails im Posteingang bzw. die versendeten im