Facebook-Pages müssen abgeschaltet werden, wenn die Betreiber*innen nicht ihre Datenschutzrechtskonformität nachweisen können
Das geht aus einem Gutachten der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 18.03.2021 hervor. In einem Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden vom 23.03.2022 wird dehalb u.a. festgestellt, dass das Gutachten „für die Mitglieder der DSK eine wichtige Grundlage ihrer aufsichtsbehördlichen Tätigkeit gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen“ darstellt. Und weiter: „Aufgrund ihrer Vorbildfunktion stehen öffentliche Stellen zuvörderst im