Bundesverfassungsgericht zur Kfz-Kennzeichenüberwachung: Regelungen in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern in Teilen verfassungswidrig
Die polizeirechtlichen Vorschriften zur Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen sind teilweise verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einem am 05.02.2019 veröffentlichtem Beschluss entschieden. In einer Pressemitteilung erklärt das BVerfG: „Beide Länder können ihre Regelungen der Kennzeichenkontrollen im Wesentlichen auf ihre Gesetzgebungszuständigkeit für die Gefahrenabwehr stützen. Soweit Baden-Württemberg jedoch automatisierte Kennzeichenkontrollen zur Unterstützung von polizeilichen Kontrollstellen und Kontrollbereichen erlaubt, die