Bundesverfassungsgericht streicht verfassungswidrige Überwachungsbefugnisse des Bundeskriminalamts aus BKA-Gesetz und begrenzt Datenspeicherungen in der Polizeidatenbank INPOL

Datenschutzrheinmain/ Oktober 2, 2024/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.102024 einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereichten Verfassungsbeschwerde von fünf Beschwerdeführenden (zwei Fußballfans, zwei Strafverteidiger*innen und ein politischer Aktivist) gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) teilweise stattgegeben. Das Gericht erklärt die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des BKA gegenüber bloßen Kontaktpersonen für verfassungswidrig, weil es darin einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sieht. Für die Speicherung und die Nutzung von Informationen in der polizeilichen Datenbank INPOL fordert Karlsruhe zudem klare Grenzen bei der Speicherungs-Schwelle. Die Entscheidung stärkt das Recht, über die eigenen Daten zu bestimmen und ist zugleich eine Aufforderung an Landes- und Bundes-Gesetzgeber, neue Überwachungsbefugnisse ausreichend bestimmt und präzise zu formulieren.

Bereits zum siebten Mal in wenigen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte verfassungswidrige Regelungen eines Sicherheitsgesetzes gekippt,

sagt Bijan Moini, Verfahrensbevollmächtigter der GFF. Gerade liegt mit dem Sicherheitspaket erneut ein Gesetz im Bundestag, das tiefgreifende Verschärfungen im Sicherheitsrecht vorsieht – wieder einmal weit über die Grenzen des Grundgesetzes hinaus. Aus Respekt vor der Verfassung müssen diese grundrechtswidrigen Verschärfungen dringend zurückgestutzt werden – bevor es das Bundesverfassungsgericht wieder tut“.

Das Bundesverfassungsgericht entschied unter anderem,

  • dass es nicht ausreichen kann, Beschuldigter irgendeiner geringfügigen Straftat gewesen zu sein, um in INPOL geführt zu werden. Hier fehle eine konkrete Speicher-Schwelle.
  • Außerdem erklärte es die sehr eingriffsintensiven heimlichen Überwachungsbefugnisse gegenüber bloßen Kontaktpersonen von potentiellen Straftäter*innen für verfassungswidrig: Hier fehle es an der spezifischen individuellen Nähe zur Straftat.

Das Urteil zum BKA-Gesetz ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2020 gegen das BND-Gesetz, dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz 2022, der Entscheidung zum Sicherheits- und Ordnungsgesetzes der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern 2023, dem Urteil zu Data Mining in Hessen und Hamburg 2023 und dem Beschluss zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz vom September 2024 bereits der siebte Erfolg der GFF gegen ein verfassungswidriges Überwachungsgesetz.


  • Weitere Informationen der GFF zur Klage gegen das BKA-Gesetz finden Sie hier.
  • Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.10.2024 finden Sie hier.

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