Bundeskartellamt: Smart-TVs verstoßen gegen die DSGVO

Datenschutzrheinmain/ Juli 6, 2020/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Sie sind vor allem deshalb für die Nutzer*innen der Geräte nicht nachvollziehbar, weil sie für eine Vielzahl von Diensten und Nutzungsprozessen gelten sollen. Dies führt dazu, dass die Verbraucher nicht zuverlässig erfahren,

  • welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
  • welche Datenverarbeitungen durch welchen Nutzungsprozess ausgelöst werden,
  • welche Daten an Dritte übermittelt werden und
  • wie lange einzelne Daten gespeichert werden.

Die Nutzer*innen der Geräte können daher ihr Anwendungsverhalten nicht so steuern, dass sie möglichst wenige private personenbezogene Daten preisgeben.

Smart-TVs sind internetfähige Fernsehgeräte, mit denen Verbraucher*innen über das klassische Fernsehprogramm hinaus weitere Internetangebote wie Video-Streaming nutzen können. Sie stehen stellvertretend für viele Geräte des sogenannten Internet der Dinge (Internet of Things, kurz IoT).

Das Bundeskartellamt hat am 01.07.2020 den Abschlussbericht seiner Untersuchung zu Smart-TVs vorgelegt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärte aus diesem Anlass: „Anders als herkömmliche Fernseher bieten Smart-TVs unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten im digitalen Verbraucheralltag. Bei vielen Smartfunktionen hinterlassen Verbraucher jedoch digitale Spuren. Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens,ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern.“

Die Untersuchung hat offen gelegt, dass Smart-TVs über vielfältige Möglichkeiten verfügen, personenbezogene Daten zu erheben. Hiervon machen Unternehmen bislang in unterschiedlichem Ausmaß Gebrauch.So können etwa das generelleFernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf-und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen sowie die im Einzelnen über den Fernseher abgespielten Inhalte erfasst und ausgewertet werden.

Die Erhebung solch intimer Nutzungsdaten und ggf. deren Verwendung für personalisierte Werbung kann der Verbraucher zumeist durch Vornahme entsprechender Einstellungen an seinem Fernsehgerät verhindern. Sich über die einschlägigen Datenschutzbestimmungen bereits vor dem Kauf zu informieren, ist für Käufer*innen aber nicht oder nur mit großem Aufwand möglich. Ist der Kauf dann erfolgt, fügen sich die Nutzer*innen regelmäßig in die ihnen bei der Ersteinrichtung des Geräts angezeigten Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen, da sie hierzu keine Alternative sehen.

Daneben hat das Bundeskartellamt auch Datensicherheitsrisiken der Software von Smart-TVs untersucht.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 01.07.2020


Weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie im Abschlussbericht der Untersuchung zu Smart-Tvs sowie in Schaubildern zu den Themen

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