Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main fordert Veränderungen am Entwurf des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes

Datenschutzrheinmain/ März 9, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wurde vom Hessischen Landtag gebeten, eine Stellungnahme abzugeben zu dem von den Fraktionen von CDU und Grünen im Hessischen Landtag vorgelegten Entwurf (Landtagsdrucksache 19/5728) eines Gesetzes zur Anpassung des Hessischen Datenschutzgesetzes  (HDSG) an die ab 28.05.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zur erstmaligen Errichtung eines Hessischen Informationsfreiheitsgesetzes.

Am 07.03.2018 wurde die Stellungnahme dem Innenausschuss des Hessischen Landtags zugeleitet. Bei der mündlichen Anhörung am 15.03.2018 im Landtag werden Jürgen Erkmann und Roland Schäfer die Änderungsvorschläge und Forderungen begründen.

Im Bezug auf die Neufassung des Hessischen Datenschutzgesetzes kritisieren die Datenschützer insbesondere

  • die geplante maßlose Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume;
  • die gegenüber den Regelungen aus der EU DS-GVO eingeschränkten Befugnisse der/ des Hessischen Datenschutzbeauftragten;
  • die nahezu ungebremste Datenübermittlung durch öffentliche Stellen;
  • die gegenüber den Regelungen aus der EU DS-GVO unzulässig eingeschränkten Informationspflichten bei der direkten und indirekten Erhebung und Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten und
  • die gegenüber den Regelungen aus der EU DS-GVO unzulässig eingeschränkten Auskunfts- und Löschungsrechte.

Im Bezug auf die erstmalige Errichtung eines Hessischen Informationsfreiheitsgesetzes kritisieren die Datenschützer insbesondere, dass

  • kein Transparenzgesetz sondern lediglich ein – auch gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und anderen Landes-Informationsfreiheitsgesetzen – nur begrenzt nutzbares Informationsfreiheitsgesetz;
  • z. B. bei Sicherheitsbehörden, Kommunen und Landkreisen sowie Forschungseinrichtungen Informationsfreiheitsansprüche ausgeschlossen und
  • bei Auskunftsbegehren kein „Verfahren der niedrigsten Hürde“ gewählt und nicht ausreichend überschaubare Kostenregelungen

geschaffen werden sollen.

Das Resümee der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lautet daher: Mit dem vorgelegten Entwurf wird für Hessen die historische Chance verpasst, ein Transparenzgesetz vorzulegen, dass ein Schritt weg vom Obrigkeitsstaat hin zu einem demokratischen Gemeinwesen führt, in dem Bürger in Behörden, die über andere Bürger hoheitlich entscheiden, und dies in maximaler Offenheit geschieht. Diese Offenheit nähme den Behörden nicht ihre Entscheidungsbefugnis, sondern würde sie darin unterstützen, weil die betroffenen Bürger sich sehr viel sorgfältiger auf berechtigte Erwartungen der Behörden vorbereiten könnten.“

Mit dieser Bewertung sieht sich die Gruppe in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die die Konferenz der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ende 2017 in ihren Grundsatzpositionen für die Ausgestaltung von Informationsfreiheitsgesetzen benannt haben.

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