Bremen: Landesdatenschutzbeauftragte erklärt, dass private Impfdatenverarbeitung ohne Gesetz rechtswidrig ist

Powidatschl/ Februar 10, 2021/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 2Kommentare

Das bundesweit tätige Ticketverkaufs-Unternehmen CTS Eventim forderte Anfang Februar, dass Veranstalter von Konzerten und Events die Möglichkeit bekommen müssten, den Nachweis einer Corona-Impfung verlangen zu können. Die Systeme von CTS Eventim wären technisch bereits darauf vorbereitet, Impfdaten zu verarbeiten.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen erklärte dazu in einer Stellungnahme vom 09.02.2021: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat das betroffene Unternehmen darauf hingewiesen, dass eine solche Verarbeitung von Impfdaten als ‚Eintrittskarte‘ für Veranstaltungen zu privatwirtschaftlichen Zwecken nur mit ausdrücklicher gesetzlicher Erlaubnis möglich wäre und dass es ein entsprechendes Gesetz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gibt… ‚Impfdaten sind als Gesundheitsdaten besonders geschützt und dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen von Privaten verarbeitet werden. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Vertragsfreiheit zu den Ausnahmetatbeständen gehört. Auch eine rechtswirksame Einwilligung der Geimpften kann es nicht geben, weil sie nach den Maßstäben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nicht als freiwillig angesehen würde. Wenn nur diejenigen eine Veranstaltung besuchen dürfen, die einen Scan ihres Impfausweises hochladen, liegt ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot vor. Die Verarbeitung von Impfdaten durch private Stellen könnte allenfalls in einem Gesetz erlaubt werden, das den hohen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung genügt.‘“

2 Kommentare

  1. CH-Verfahren gegen Impfplattform eröffnet
    24. März 2021 um 15:14 Uhr

    Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat auf Anzeige eines Online-Magazins hin ein formelles Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform http://www.meineimpfungen.ch eröffnet. Er erachtet die geltend gemachten Datenschutzverletzungen als plausibel und hat die Stiftung aufgefordert, die Plattform bis auf Weiteres vom Netz zu nehmen.

    https://www.datenschutz.de/impfplattform-verfahren-gegen-stiftung-meineimpfungen-eroeffnet/

  2. Coronatest auf öffentlichem Platz (Panoptikum) unter großer Rundum-Video-Überwachungskamera (Dome)

    “Die Gesundheitskontrolle sollte NICHT der Abschaffung der Privatsphäre dienen!”

    https://fragdenstaat.de/anfrage/coronatest-auf-offentlichem-platz-panoptikum-unter-groer-rundum-video-uberwachungskamera-dome/

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