Bravo! Da hat jemand über Datenschutz nachgedacht: Warum ein Villinger Zahnarzt nur noch Nummern verteilt

Datenschutzrheinmain/ Januar 18, 2019/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Der Südkurier berichtet am 17.01.2018 über Veränderungen in einer Zahnarztpraxis, die der Arzt nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einführte.

Die Zeitung zitiert den Zahnarzt: Früher… sei es mit dem Patientenschutz in manchen Details nicht ganz so genau genommen worden. Insofern betrachtet er die neue Datenschutzverordnung als ‘eine Chance’, diesen Verpflichtungen sachgerecht nachkommen zu können.”

Und was hat er geändert? Auch hier informiert der Südkurier: “‘Wir haben in unserer Praxis alles neu durchdacht, ganz viel diskutiert, eine Teamsitzung gemacht und überlegt, wie man den Patientenschutz konsequent umsetzen kann.’ Die Patienten-Nummer ist da nur ein Mosaik in einem Bündel von Maßnahmen… Zum Beispiel: Patientenakten auf dem Rechner-Bildschirm werden durch die Verbesserung der Software vor neugierigen Blicken geschützt, die PCs am Empfang so positioniert, dass nicht jeder Besucher draufschauen kann, die Herausgabe von Daten an Befugte zusätzlich mit Passwort gesichert, jeder Brief an Patienten mit dem Stempel “persönlich” versehen oder das Wartezimmer mit einer schalldichten Türe ausgestattet, damit nicht jeder Wartende mithören kann, was am Empfang gesprochen und telefoniert wird. Eingerichtet hat Stern auch ein zusätzliches Besprechungszimmer, wo vertrauliche Gespräche mit Patienten geführt werden können. Beendet wurde die Möglichkeit, dass Patienten für ihre Angehörigen einen Arzttermin machen oder ändern können (Ausnahme sind die eigenen Kinder).”

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