Bodycams: Keine präventive Wirkung, gerichtlich nicht verwendungsfähige Aufzeichnungen – Ergebnisse von zwei Studien aus Sachsen und Sachsen-Anhalt

WS/ September 21, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

CILIP, das Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V., hat auf seiner Homepage den Abschlussbericht – Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der Sächsischen Polizei – Body-Cam aus dem Jahr 2019 (dort ab S. 95) und den im August 2020 vorgestellten Abschlussbericht – Modellversuch Body-Cam aus Sachsen-Anhalt verlinkt und bewertet.

Einige wesentliche Schlussfolgerungen von CILIP aus beiden Studien:

  • „Die Polizeibeamt*innen schätzen die Wirkung von Body-Cams in den überwiegenden Fällen als bedeutungslos ein und in den Fällen in denen ein Effekt beim ‚polizeilichen Gegenüber‘ festzustellen ist, halten sich deeskalierende und eskalierende Wirkung in etwa die Waage.“
  • „Der Abschlussbericht aus Sachsen-Anhalt ging noch einer weiteren wichtigen Frage über die Funktion von Body-Cams nach. Zu überprüfen war, ob die Videoaufzeichnungen zur Beweismittelsicherung geeignet sind. Aber auch hier kommt der Bericht zu einem vernichtenden Ergebnis…“
  • „Body-Cams scheinen keine deeskalierende Wirkung zu haben. Damit wird der für ihre Einführung maßgebliche gesetzliche Zweck, die Abwehr von Gefahren für die eingesetzten Beamt*innen, massiv in Frage gestellt.“

Der Hessischen Landesregierung dürften die Ergebnisse beider Studien bekannt sein. Trotzdem hält die schwarz-grüne Koalition unbeirrt daran fest,

1 Kommentar

  1. Sachsen und Sachsen-Anhalt und was ist mit Sachsenhausen wo sie einfach aus gegangen sein soll?

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*