Beschwerde über fehlerhafte Datenhaltung bei der infoscore Consumer Data GmbGH

Datenschutzrheinmain/ März 17, 2019/ alle Beiträge, Frankfurter Datenschutzbüro, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Ein Frankfurt Bürger wandte sich hilfesuchend an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Sein Anliegen: Mit einem Telekommunikationsunternehmen wollte er einen Handyvertrag abschließen. Das Unternehmen teilte ihm dann zu seiner Überraschung mit:

Dem anfragenden Bürger, der erst kürzlich aus dem Ausland nach Deutschland kam und der nach eigenen Angaben hier noch nie einen Handyvertrag abgeschlossen hatte wurde empfohlen, als ersten Schritt eine Selbstauskunft über die zu seiner Person und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen bei der infoscore Consumer Data GmbG – einem Tochterunternehmen des Bertelsmann-Arvato-Konzerns – gespeicherten Daten und zu den an anfragende Unternehmen übermittelten Scorewerten anzufordern.


Dies ist innerhalb weniger Tage der zweite Fall, dass sich Frankfurter Bürger*innen ratsuchend an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wenden. Für die Gruppe ein Beleg dafür, dass es in Frankfurt an einem unabhängigen Datenschutzbüro fehlt, dass anfragende Bürger*innen unkompliziert und wohnortnah in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten berät. Ein Konzept für ein

Unabhängiges Frankfurter Datenschutzbüro

hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main dem Magistrat der Stadt Frankfurt bereits 2013 vorgelegt, bisher leider ohne Erfolg. Zuletzt in einem Offenen Brief vom 01.02.2019 an den Frankfurt Oberbürgermeister Peter Feldmann und die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung erklärte die Gruppe: “Wir erneuern daher in der aktuellen Situation unsere erstmals im Januar 2013 an Sie unterbreitete Forderung… Die bisher vorhandene Service- und Beratungs-Infrastruktur (Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder, betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte) ist nach unserer Wahrnehmung nicht geeignet, den Informations- und Beratungsbedarf der Bürger*innen ausreichend und bürgernahe sicher zu stellen.“ Die Gruppe verweist in ihrem Schreiben auf vergleichbare andere Einrichtungen, die die Stadt Frankfurt als Angebot für die in der Stadt lebenden Bürger*innen geschaffen hat: “Im Bereich Klimaschutz und Energieberatung hat die Stadt Frankfurt – ohne jegliche rechtliche Verpflichtung – das Energiereferat als kommunale Energie- und Klimaschutzagentur geschaffen. In einer Informationsbroschüre wird mitgeteilt: ‘Wir unterstützen Sie dabei, in Sachen Klimaschutz verantwortlich zu handeln und stehen Ihnen mit Expertenrat als Ansprechpartner zur Verfügung.’ Eine vergleichbare Einrichtung für Beratung zum Datenschutz steht den Frankfurter Bürger*innen nicht zur Verfügung.” Um dem zu erwartenden Einwand („Wer soll das bezahlen?“) zu begegnen, verweist die Gruppe auf weitere Einrichtungen, die die Stadt Frankfurt in den letzten Jahren ohne gesetzlichen Auftrag geschaffen und finanziert hat, die ihre Berechtigung und gesellschaftliche Relevanz unter Beweis gestellt haben und die heute niemand mehr missen möchte. Neben dem bereits genannten Energiereferat sind das z. B. das Amt für multikulturelle Angelegenheiten oder der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt/Main. Wir sind der festen Überzeugung”, so die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in ihrem Offenen Brief, “dass dies kurze Zeit nach der Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros auch für diese Einrichtung gelten wird.”

1 Kommentar

  1. Alternativer Vorschlag:
    Statt dutzender neuer Datenschutzbüros einzurichten, die logischerweise wieder Steuergelder verbrauchen, käme eine Änderung der Gesetzeslage in Betracht:

    Statt ständiger Opt-Outs, die an alle möglichen und dem Bürger unbekannte Firmen (und Ämter) gestellt werden müssten, sollte endlich das Opt-In als Standard gesetzt sein.

    Oh wartet, dann versiegt ja die Datenquelle des 21. Jahrhunderts. Welch blöde Idee von mir…

    Ja, natürlich kann ein unabhängiges Datenschutzbüro auch in anderen Datenschutzfragen weiter nützlich sein, die größte Pest der ungewollten Datenweitergabe wäre mit konsequentem Opt-In trotzdem beseitigt.

    Ich frage mich sowieso, wie der Datenverkauf von Einwohnermeldeämtern mit der grundgesetzlich geregelten informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Genau mit solchen Gesetzen kann doch niemand mehr wissen, welche Firma Daten über mich erhalten hat.

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