Berliner Senat bewertet Volksbegehren für mehr Videoüberwachung als „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt „

Datenschutzrheinmain/ Oktober 16, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Der Berliner Senat hat am 16.10.2018 über seinen Standpunkt zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens über ein Artikel-Gesetz für mehr Sicherheit und Datenschutz in Berlin beraten. Der Senat bewertet das vor allem von Politiker der CDU initiierte Volksbegehren als „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“. Das Volksbegehren wird nun durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dem Verfassungsgerichtshof zur endgültigen Entscheidung über die Zulässigkeit vorgelegt.

In einer Pressemitteilung des Berliner Senats wird u. a. mitgeteilt: „Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens sieht den Einsatz von Videoüberwachung durch die Polizei an einer Vielzahl von Orten vor, die im Rechtssinne nur vage beschrieben sind… Große Bahnhöfe, Flughäfen und Verkehrsknotenpunkte fielen unter die Vorgabe der Videoüberwachung, aber auch Eingangsbereiche von Krankenhäusern, Schulen, Kindertagesstätten, Musikschulen, Bibliotheken, Museen, Konzerthäusern, Nachbarschaftszentren, Jugendclubs, Kirchen, Sportplätzen, Schwimmbädern, Supermärkten, Kaufhäusern, öffentliche Grünflächen oder Straßenbereiche mit Passanten bzw. Autoverkehr… Wegen der Betroffenheit einer unüberschaubaren Anzahl von Personen würde die Regelung unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen eingreifen… Der Senat kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf die Unterschriftsberechtigten des Volksbegehrens in die Irre führt, indem die Bezeichnung und auch die Begründung des Gesetzes ein Mehr an Datenschutz suggeriert. Dem Zugewinn an vermeintlicher Sicherheit stünden nach Auffassung des Senats jedoch unverhältnismäßige Einbußen beim Schutz personenbezogener Daten gegenüber. Auch aus diesem Grund spricht sich der Senat gegen das beantragte Volksbegehren aus.“

Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte (BAfF) hat in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Senats begrüßt und erklärt: „Die BAfF ist, wie der Senat, überzeugt, dass der Entwurf gegen Grundrechte und den Datenschutz verstößt.“

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