Bayrische PolizistInnen sollen demnächst mit Bodycams auch in privaten Wohnräumen filmen dürfen

Datenschutzrheinmain/ Februar 1, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Bayrische Staatsregierung hat am 30.01.2018 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts beschlossen und ihn dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Möglichst schon im Frühsommer – noch vor der bayrischen Landtagswahl – sollen die Änderungen der Polizeigesetze dort beschlossen werden. Der bayrische Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) erklärte dazu: „Wir bringen einen Gesetzentwurf auf den Weg, der ausgewogen ist und zwei Ziele erreicht: Wir werden die Sicherheit der Menschen in Bayern weiter erhöhen und gleichzeitig die Bürgerrechte stärken, indem wir beispielsweise den Datenschutz weiter verbessern.“

Wie die bayrische Variante von „Bürgerrechte stärken“  und „Datenschutz weiter verbessern“ aussehen soll, machte der Staatssekretär am künftigen Einsatz von Bodycams  deutlich. Diese werden derzeit in einem Pilotprojekt durch die Polizei getestet. Eck erklärte nach der Kabinettssitzung: „Der Bodycam-Einsatz muss immer dann möglich sein, wenn dies zum Schutz von potentiellen Opfern und Polizeibeamten erforderlich ist. Gerade Opfer von häuslicher Gewalt konnten aufgrund der bisherigen Rechtslage noch nicht vom Einsatz von Bodycams profitieren. Das werden wir im Sinne eines effektiven Opferschutzes ändern.  

Was ist die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) noch wert, wenn Polizisten – ohne dass zuvor ein Richter eine Straftat be- und verurteilt hat – im privatesten Bereich aus eigener Machtvollkommenheit filmen dürfen?

Die Argumentation des Herrn Eck übersetzt an das Orwellsche Neusprech, das zur Umwertung aller Werte genutzt wurde, in den bayrischen Sprachgebrauch. In Orwells 1984 wurde der Kern des „Neusprech“ letztlich in drei Aussagen zusammengefasst: „Krieg ist Frieden“, „Freiheit ist Sklaverei“ und „Unwissenheit ist Stärke“.

Bodycam-Einsatz in Privatwohnungen soll nicht alles sein…

…der Überwachungs- und Polizeistaatskatalog der Bayrischen Staatsregierung umfasst noch weitere Maßnahmen:

  • Die Bayerische Polizei soll mehr Rechte bei der Verwertung von DNA-Spuren erhalten. Eck: „Hebt die Polizei zum Beispiel die Werkstatt eines potentiellen Bombenbauers aus, ohne diesen am Tatort anzutreffen, kann sie künftig DNA-Spuren sichern, auch wenn diese zunächst keiner Person zuzuordnen sind. Diese Befugnis ist notwendig, um gefährliche Straftäter festzusetzen, noch bevor sie diese Vorbereitungen fortsetzen und zuschlagen können“.
  • Ausgeweitet werden soll der Einsatz von Drohnen. Eck: „Wir testen solche hochmodernen Fluggeräte derzeit in einem Pilotprojekt der Polizei und sind überzeugt von ihren Fähigkeiten… Das kann ein entscheidender Vorteil sein, gerade wenn ein Polizeihubschrauber witterungsbedingt nicht einsetzbar ist.“

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