Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Rasterfahndung durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung ist zulässig

Datenschutzrheinmain/ März 21, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Der Fall:

  • Ein Mensch – häufig auf bayrischen Autobahnen unterwegs – stellt fest, dass er auf seiner Fahrtstrecke regelmäßig an Geräten zum verdeckten Einsatz automatisierter Kfz-Kennzeichen-Erkennungssystemen vorbeikommt. Er sieht darin eine polizeiliche Überwachungsmaßnahme, die geeignet ist, ein Bewegungsprofil von ihm zu erstellen.
  • Der Mensch will eine automatisierte Erfassung und (damit verbunden) den automatisierten Abgleich seines Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsmaßnahmen nicht widerspruchslos hinnehmen. Er klagt vor der bayrischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • In 2. Instanz verliert der Mensch das Verfahren. Bayerns Verwaltungsrichter sehen die Rasterfahndung als grundsätzlich zulässig an. Einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht wollen sie nicht erkennen.

Das Urteil (Aktenzeichen: 10 BV 09.2641 ) ist im Wortlaut hier nachlesbar: http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/Kennzeichenerfassung.pdf

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