Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Bußgeld wegen offenen E-Mailverteilers verhängt!

Datenschutzrheinmain/ Juli 29, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 1 comments

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hat. Die Begründung für diese Sanktionsmaßnahme:

E-Mail-Adressen, die sich in erheblichem Umfang aus Vornamen und Nachnamen zusammensetzen, sind als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts anzusehen. Diese personenbezogenen Daten dürfen an Dritte nur dann übermittelt werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage gegeben ist.

Die Stellungnahme des Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht im Wortlaut: http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/p_archiv/2013/pm004.html

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