Bahnhofsviertel Frankfurt: Experimentierfeld für „law and order“ und den Ausbau der Videoüberwachung?

CCTV-NeinDanke/ März 18, 2025/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Mitte März 2025 hat der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) einen 7-Punkte-Plan für das Frankfurter Bahnhofsviertel  vorgelegt, um der Kriminalität im Frankfurter Bahnhofsviertel entgegenzuwirken und die Situation der dort lebenden Menschen zu verbessern“.

Was sich so menschenfreundlich liest, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als klassisches „law an order“. Die drei ersten Punkte des Plans lauten:

  • Intensivierung der Kontrollen und des behördenübergreifenden Ansatzes für das Bahnhofsviertel: Neben erhöhter Polizeipräsenz, Razzien und aktivem Einsatz der Videoschutzanlagen finden Strukturermittlungen statt, auch durch verdeckte Verfahren. Dieser ganzheitliche Ansatz ermöglicht erfolgreiche strafrechtliche Ermittlungen gegen Dealer, das Aussprechen von Aufenthaltsverfügungen, die Einleitung von Strafanzeigen gemäß § 43b HSOG ab dem zweiten Verstoß gegen das Aufenthaltsverbot sowie die Prüfung von ausländerrechtlichen Maßnahmen…
  • Ausweitung der Strafen: Als erstes Land stellt Hessen wiederholte Verstöße gegen Aufenthaltsverbote künftig unter Strafe (§ 43b HSOG). Sie können auf Antrag der Behördenleitung verfolgt und mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Gleichzeitig weiten wir die Höchstdauer des Unterbindungsgewahrsams von 6 auf 12 Tage aus (§ 35 HSOG)…
  • Ausbau der Videoüberwachung: Mit dem neuen Polizeirecht haben wir die Voraussetzung für KI-unterstütze Videoschutzanlagen geschaffen. Damit stellen wir den Einsatzkräften einen computergestützten Assistenten zur Seite, der die Videoüberwachung noch intelligenter und effektiver macht (§ 14 Abs. 8 HSOG). Wir werden erste KI-gestützte Videoschutzmaßnahmen im ersten Halbjahr 2025 hier im Frankfurter Bahnhofsviertel zum Einsatz bringen. Die Polizei hat schon heute im Video-Operation-Center eindrucksvoll gezeigt, wie KI insbesondere bei der Gesichtserkennung künftig unterstützen wird. Damit schlagen wir ein neues Kapitel der Kriminalitätsbekämpfung auf. Davon soll nicht nur das Bahnhofsviertel profitieren. Wir werden auch dafür sorgen, dass Videoschutzanlagen mit KI hessenweit an ausgewählten Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt wird.Zudem wir die Kommunalpolizei zukünftig Body- Cams im öffentlichen Raum nutzen können. Darüber hinaus kann die Landespolizei Body-Cams zukünftig auch in Wohnungen einsetzen. Dadurch schützen wir diejenigen, die für die Sicherheit und Ordnung im Bahnhofsviertel kämpfen.“

Der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) und die Mehrzahl der Dezernent*innen und der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung haben diese Ankündigungen stillschweigend akzeptiert oder gar aktiv unterstützt. Mit wenigen Ausnahmen:

  • Die Frankfurter Sozial- und Gesundheitsdezernentin Elke Voitl (Grüne) kritisiert Vorschlag des Landes als hochriskant und kurzsichtig.
  • Die mit einer Dezernentin auch im Magistrat vertretene Fraktion der Partei Volt wird in ihrer Kritik deutlicher: „Einige Vorschläge schießen weit über das Ziel hinaus und werfen rechtliche Fragen auf. So heißt es im 7-Punkte-Plan der Landesregierung, dass KI-unterstützte Videoüberwachung und die zwangsweise angeordnete Unterbringung von Suchtkranken in psychiatrischen Kliniken notwendig wären, um das Bahnhofsviertel für Suchtkranke zu schließen. Öffentliche Videoüberwachung ist immer mit einem sensiblen Eingriff in Persönlichkeitsrechte verbunden. Dort, wo sie eingesetzt wird, muss dies immer sehr gut begründet sein. Seit 2024 setzt dies die Stadt Frankfurt an mehreren Standorten im Bahnhofsviertel um. Die KI-unterstützte Videoüberwachung geht nochmal einen Schritt weiter. Laut Bitkom-Studie aus 2023 sind 75 % der Deutschen gegen eine biometrische Videoüberwachung. Denn KI-unterstützte Videoüberwachung ist nicht ohne Risiken: Der breite Eingriff in die Privatsphäre durch Überwachung darf nicht dafür sorgen, dass man sich nicht mehr in die Öffentlichkeit traut. Zudem besteht das Risiko unzulässiger Nutzungen des Systems.“ Und Volt verweist auf ein weiteres Problem: Die hessische Landespolizei war bereits in der Vergangenheit Opfer unzulässiger Zugriffe auf polizeiliche Informationssysteme, wie im Fall des NSU 2.0.“
  • Die Linke im Römer kritisiert den 7-Punkte-Plan ebenfalls: Wer die Lösung darin sieht, in reißerischer Manier von einer Ausschließung suchtkranker Menschen aus dem Bahnhofsviertel zu phantasieren, der tritt Grundrechte mit Füßen. Die Landesregierung setze fälschlicher Weise voll und ganz auf Repression: auf die Verdrängung suchtkranker Menschen, auf härtere Strafen, mehr Videoüberwachung und anlasslose KontrollenAnstatt mit den Betroffenen im Viertel, mit sozialen Trägern und der Frankfurter Stadtpolitik gemeinsam an einer Verbesserung der Situation zu arbeiten, werde mit markigen Forderungen vorgeprescht.“

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