Frankf. Rundschau: GEZ-Berichterstattung ohne kritischen Blick auf datenschutzrechtlich fragwürdige Regelungen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 18, 2012/ ARD-ZDF-Beitragsservice (früher: GEZ)/ 2Kommentare

Die Frankfurter Rundschau vom 18.12.2012 verwendet die Seiten 2 und 3 dazu, ihren Leser/innen die Neuregelungen in dem ab 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag zu erläutern: http://www.fr-online.de/medien/rundfunkgebuehr-gez—unbeliebt–na-und-,1473342,21135528.html http://www.fr-online.de/medien/rundfunkgebuehr-gez-reform—wer-profitiert-und-wer-draufzahlt,1473342,21141282.html Mehrmals werden Leitungskräfte der GEZ auch zu datenschutzrechtlichen Themen zitiert; leider ohne die nötige kritische Distanz. Zwei Beispiele:

Bundesarbeitsgericht (BAG): Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist zulässig – wenn auch nur in engen Grenzen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 4, 2012/ Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 1Kommentare

Das BAG hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Verkäuferin soll bei zwei Gelegenheiten je eine Schachtel Zigaretten entwendet haben. Festgestellt wurde dies nach Meinung des Unternehmens mit Hilfe einer heimlich installierten Videoüberwachung in der Filiale des Unternehmens. Der Betriebsrat hatte dieser Überwachung zugestimmt, die betroffenen ArbeitnehmerInnen waren nicht informiert.

Wir trauern um Knud Petzel

Datenschutzrheinmain/ November 30, 2012/ alle Beiträge/ 3Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe „die Datenschützer Rhein-Main – keine Untaten mit Bürgerdaten“, früher bekannt unter dem Namen „11 gegen Zensus 11“,  muss den Verlust eines aktiven Mitglieds betrauern. Knud Petzel, Rechtsanwalt aus Offenbach, ist am 18. November 2012 für uns völlig überraschend verstorben.

Bundessozialgericht bestätigt den Anspruch auf einen Internetzugang für behinderten Sozialhilfeempfänger

Datenschutzrheinmain/ November 28, 2012/ alle Beiträge/ 0Kommentare

Im einem vom Bundessozialgericht (BSG) zu entscheidenden Fall machte ein in einem Wohnheim lebender behinderter Sozialhilfebezieher, der in diesem Heim keinen Zugang zum Internet hatte, die Kostenübernahme für einen individuellen Internetzugang beim zuständigen Sozialamt geltend. Diesen Anspruch hat das BSG letztinstanzlich bestätigt.

GEZ: Kein Datenschutz für arme und behinderte BürgerInnen

Datenschutzrheinmain/ November 27, 2012/ ARD-ZDF-Beitragsservice (früher: GEZ)/ 2Kommentare

Menschen, die Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten oder die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind gezwungen, der GEZ im Einzelfall ggf. Angaben über weitere Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft, Ihr Einkommen, ihre Miethöhe, verhängte Sanktionen u. a. m. zur Verfügung zu stellen, obwohl diese Angaben für die Entscheidung über die GEZ-Befreiung im jeweiligen Einzelfall völlig irrelevant sind. Und Menschen,

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