Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zum geplanten „E-Health-Gesetz“
„Gesundheitsdaten bedürfen eines besonderen staatlichen Schutzes“. Unter dieser Überschrift hat das ULD am 12.11.2014 eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht. Es stellt eingangs fest: „Es ist eine wichtige staatliche Aufgabe, den Schutz von personenbezogenen Gesundheitsdaten langfristig und nachhaltig zu gewährleisten. Die Verarbeitung dieser besonderen Art personenbezogener Daten (vgl. § 3 Abs. 9 BDSG) setzt wegen deren Sensibilität und der zugrunde liegenden, durch