Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zum geplanten „E-Health-Gesetz“

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2014/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Gesundheitsdaten bedürfen eines besonderen staatlichen Schutzes. Unter dieser Überschrift hat das ULD am 12.11.2014 eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht.

Es stellt eingangs fest: „Es ist eine wichtige staatliche Aufgabe, den Schutz von personenbezogenen Gesundheitsdaten langfristig und nachhaltig zu gewährleisten. Die Verarbeitung dieser besonderen Art personenbezogener Daten (vgl. § 3 Abs. 9 BDSG) setzt wegen deren Sensibilität und der zugrunde liegenden, durch das Patienten- und durch das Sozialgeheimnis besonders geschützten Vertrauensbeziehung (§ 35 SGB I, § 203 Abs. 1, 2 StGB, Berufsordnungen) besonders hohe technische, organisatorische und rechtliche Schutzvorkehrungen voraus.“

Mit dem Hinweis Sozial- und Gesundheitsdaten sind für viele Beteiligte im Gesundheitswesen von hohem wirtschaftlichem Wert erinnert das ULD dann an Skandale wie die Veräußerung von Abrechnungsdaten durch Apothekenrechenzentren. Daran anknüpfend stellt das ULD fest: Das Geschäft mit Gesundheitsdaten spielt sich teilweise in einem grauen Markt ab. Krankenkassen und auch andere Sozialleistungsträger erheben oft über das erforderliche Maß hinaus Daten von Betroffenen, mit dem Ziel Ausgaben zu reduzieren… Es besteht die Gefahr, dass die Daten zur Beeinflussung des medizinischen Versorgungsgeschehens sowie für vorrangig kommerzielle Zwecke verwendet und hierdurch die Vertraulichkeit der Daten und damit das Vertrauen der Betroffenen beeinträchtigt werden.“

Diese Gefahr wird nach Bewertung des ULD verstärkt durch weitere Entwicklungen, z. B.:

  • Die Einschaltung von informationstechnischen Dienstleistern verstärkt über duplizierte Datenbestände das Risiko zweckwidriger Nutzungen.
  • Durch biotechnologische (gentechnische) Verfahren fallen immer mehr Daten an, die für die Betroffenen schicksalhaft sind und von denen für diese ein hohes Diskriminierungsrisiko ausgeht.
  • Die Nutzung von Cloud-Diensten, sozialen Netzwerken und Big-Data-Technologien, erhöht das Risiko für die Vertraulichkeit und die Integrität der Daten.
  • Angesichts des Kostendrucks im Gesundheitswesen und der Möglichkeit der zentralen Auswertung und Nutzung von Behandlungs- und Abrechnungsdaten droht die Diskriminierung von bestimmten Personengruppen bei der Versorgung und der unzulässigen Beeinflussung des Behandlungsgeschehens.

Nach dem Hinweis dass es „Aufgabe der Gesetzgebung (ist), die Potenziale der Informationsverarbeitung zur Verbesserung der Gesundheit in der Gesellschaft wie individuell zu nutzen und zugleich die damit verbundenen Gefahren für Wahlfreiheit und Vertraulichkeit zu vermeiden“ entwickelt das ULD Anforderungen an das von Minister Gröhe geplante E-Healt-Gesetz, mit denen „Patientinnen und Patienten praktisch in die Lage gesetzt werden, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen“ und „Transparenz, Datensparsamkeit und eine wirksame Kontrolle“ in der Verarbeitung von Patientendaten gewährleistet werden.

Die Stellungnahme des ULD ist hier im Wortlaut nachlesbar: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/828-.html.

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