Auch im Saarland: Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte wegen unzulässiger Datenabfragen aus Datenbanken der Polizei

Datenschutzrheinmain/ April 16, 2021/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0 comments

Dazu wird im Abschnitt 3.9 des 29. Tätigkeitsberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlands für 2020 festgestellt, dass „die durch die Bußgeldstelle bearbeiteten Fälle zufällig aufgedeckt wurden und daher von einer Vielzahl weiterer, unentdeckter Fälle auszugehen ist“ (Bericht S. 78).

Zu Beginn wird festgestellt: Gegenstand datenschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren sind regelmäßig Verstöße von Polizeibediensteten gegen das geltende Datenschutzrecht in Form von unrechtmäßigen Abfragen personenbezogener Daten aus zum Zwecke der polizeilichen Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellten Datenbanken bzw. polizeilichen Vorgangsbearbeitungs- und Informationssystemen“ (Bericht S. 76). Unterschieden wird in dem Bericht zwischen Verstößen „im Rahmen einer dienstlichen Motivation“ und solchen aus privaten Interessen“. Bei letzteren wurde festgestellt, dass sich die Abrufe auf Daten von Personen aus dem Kreis der Kollegen bzw. Vorgesetzten bezogen“.

Auch wenn diese Verstöße grob rechtwidrig (vorsätzlich) waren; gemessen an den Verhältnissen in Hessen (NSU 2.0, Drohungen gegen Künstler*innen, Politiker*innen und Rechtsanwält*innen) nimmt sich das im Bericht geschilderte Fehlverhalten fast harmlos an.

Datenmissbrauch durch Polizeibeamt*innen – keine Einzelfälle

Darauf hat Netzpolitik.org in einem umfangreichen und gut dokumentierten Beitrag am 27.07.2020 hingewiesen. Zu Recht wurde in diesem Beitrag auch auf ein weiteres großes Problem hingewiesen: „Polizeiliche Datenbanken: Weitgehend unkontrolliert. Polizist:innen haben im Rahmen ihrer Arbeit Zugriff auf eine große Menge personenbezogener Daten. Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zeigte für die Berliner Polizei unlängst, dass diese insgesamt mehr als 130 unterschiedliche Datenbanken nutzt. Die Polizei möchte sich meist jedoch nicht in die Karten schauen lassen, wie genau die Datenbanken gepflegt und genutzt werden: Auf eine Presseanfrage nach Zugriffskonzepten antwortete die Polizei nicht.“

Wie umfangreich (legale) Zugriffsrechte hessischer Polizeibeamt*innen auf polizeiliche Datenbanken ist macht eine Antwort des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) vom 15.02.2021 auf eine Anfrage der Linksfraktion im hessischen Landtag (Landtags-Drucksache 20/3266) deutlich.

Auch im aktuellen Tätigkeitsbericht der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten ist das Thema illegale Zugriffe auf Datenbanken der Polizei in Berlin ein wichtiges Thema.

 

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