Arbeitsgericht Oldenburg: 10.000 € Schmerzensgeld für verspätete Datenschutz-Auskunft

Powidatschl/ März 21, 2023/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Das Arbeitsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 09.02.2023 (Aktenzeichen: 3 Ca 150/21) entschieden, dass ein Unternehmen einem ehemaligen Beschäftigten wegen verspäteter Auskunftserteilung Schadensersatz i. H. v. 10.000 zahlen muss.

Der Kläger hatte ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO gestellt. Das Unternehmen hatte die Auskunft über 20 Monate lang verweigert und erst im Laufe des Gerichtsverfahrens einzelne Auskünfte erteilt. Neben der vollständigen Auskunft verlangte der Kläger auch Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.

Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Auskunftserteilung und sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld in der genannten Höhe zu. Nach Auffassung des Gerichts führt bereits der Verstoß gegen die DSGVO zu einem immateriellen Schaden für die davon betroffenen Personen. Eine nähere Darlegung des Schadens durch den Kläger sei daher nicht erforderlich. Die Höhe des Schmerzensgeldes begründet das Gericht mit dem hohen Auskunftsinteresse des Klägers sowie dem langen Zeitraum, in dem der Auskunftsanspruch nicht erfüllt wurde. Das Gericht hält daher einen Betrag von 500 / Monat für angemessen.

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