Anhörungsmarathon um das neue Hessische Datenschutzgesetz …
… mit Regelungen zur Informationsfreiheit
Am 15. März 2018 fand im Innenausschuss des Hessischen Landtags eine Anhörung zum Entwurf eines neuen Hessischen Datenschutzgesetzes mit Regelungen zur Informationsfreiheit – kurz HDSIG-E – statt.
Über 40 Organisationen und Einzelpersonen wurden dazu eingeladen. Knapp 30 der Eingeladenen sind erschienen. Darunter auch dieDatenschützer Rhein Main. Weitere rund 10 Organisationen und Einzelpersonen haben ohne Einladung an der öffentlichen Anhörung teilgenommen.
Das öffentliche Interesse zu den Themenbereichen Datenschutz und Transparenz der öffentlichen Verwaltung hätte durch die weit gefächerte Anwesenheit von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und berufsständigen Organisationen nicht deutlicher zum Ausdruck gebracht werden können.
Im Vorfeld wurden zahlreiche schriftliche Stellungnahmen eingereicht. Darunter auch die von dieDatenschützer Rhein Main.
Der Katalog der Kritikpunkte an dem von den Regierungsfraktionen im Landtag CDU und Grünen vorgelegten Gesetzesentwurf war lang. Das haben zu Begin schon die Vertreter der Wissenschaft der beiden öffentlichen Frankfurter Hochschulen deutlich gemacht. Dabei wurde u.a. der exzessive Ausbau des Verwendungszwecks von öffentlicher Videoüberwachung von bisher Straftaten auf fast alle Ordnungswidrigkeiten kritisiert.
Bei den Vertretern der Behörden- und Ministerien fiel die Stellungnahme des stellvertretenden Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus Rheinland-Pfalz auf. Er trat vehement der Angst entgegen, mit einem zu offenherzigen Recht auf Informationszugang könnten kleiner Behörden und Kommunen in ihren Kapazitäten überfordert werden. Rheinland-Pfalz verfügt über ein Transparenzgesetz, das den Zugang zu behördlichen Informationen vergleichsweise weitgehend eröffnet. Daher hat diese Stimme besonderes Gewicht.
Die Vertreter von >Mehr Demokratie Hessen< machten deutlich, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf im Ranking aller anderen Informationsfreiheitsgesetze das erklägliche Schlusslicht einnimmt. Zu viele Bereichsausnahmen für Kommunen und Gruppen von Behörden, zu aufwendige und mit Hürden versehene Verfahren und zu wenig Eigeninitiative bei der Bereitstellung von Informationen durch die Behörden selbst.
dieDatenschützer Rhein Main wiesen darauf hin, dass durch den Gesetzesentwurf das Einsichtsrecht in das Verfahrensverzeichnis der Hessischen Polizeibehörden ersatzlos gestrichen würde. Eine gänzlich unverständliche Transparenzlücke. Sie erinnerten auch daran, dass ein Grundrecht auf Transparenz in die Hessische Verfassung, die derzeit vom Hessischen Landtag überabeitet wird, aufgenommen werden sollte.
Am Ende kamen auch noch die berufsständigen Organisationen, insbesondere die Kammern der freien Berufe zu Wort. Diejenigen, die in den Bereichsausnahmen nicht genannt wurden, forderten die Aufnahme in diese Liste. Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, versehen mit zahlreichen Privilegien, die mit diesem öffentlichen Status einhergehen. Das Argument der rein durch Mitgliedsbeiträge finanzierten Struktur greift nicht. Öffentliche Stelle bleibt öffentliche Stelle. Wer hier vom Informationszugang ausgenommen werden möchte, muss insgesamt auf den öffentlichen Charakter seiner Organisation verzichten. Für diese abwegigen Forderungen gibt es ein Sprichwort: „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“.
Bemerkenswert war, dass Rückfragen der anwesenden Abgeordneten des Hessischen Landtages überwiegend das Thema Informationsfreiheit betraf. Dies ist in Hessen ein neues Thema und droht zu einem Fehlstart zu werden. Hoffnungen, dass die mitregierenden Grünen im Hessischen Landtag Bürgerrechten einen besonderen Akzent zumessen würden, drohen enttäuscht zu werden.
Von Roland Schäfer