„Alte Oper Frankfurt is watching you“ – per Videokameras, die auf den Opernplatz gerichtet sind
Die Frankfurter Rundschau vom 23.11.2013 berichtet unter der Überschrift „Alte Oper is watching you“ darüber, dass die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wg. der Videoüberwachung des Opernplatzes eine Anfrage an den Hessischen Datenschutzbeauftragten gestellt hat.
„Eine Überarbeitung der Überwachungsanlage steht nun eventuell auch der Alte Oper GmbH bevor, sollte sich herausstellen, dass die Kameras auch das Geschehen auf dem Opernplatz erfassen. Nach Auskunft des hessischen Datenschutzbeauftragen hat die Alte Oper GmbH nun die Aufgabe, über Sinn und Umfang der Überwachung aufzuklären…“ – so der Bericht in der Fr. Rundschau.
Nicht nur der Hessische Datenschutzbeauftragte, sondern auch Frankfurter Parlamentarier verlangen Auskünfte von der Alten Oper:
- In der Sitzung des Ortsbeirats 1 (Altstadt, Bahnhof, Europaviertel, Gallus, Gutleut, Innenstadt) am 26.11.2013 wurde einstimmig ein Antrag der Fraktion der Grünen angenommen, mit dem der Magistrat sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Alte Oper (Peter Feldmann) aufgefordert werden, den Mitgliedern des Ortsbeirats Auskünfte zum Zweck und zum Umfang der Videoüberwachung an der Alten Oper zu erteilen (siehe OF_376-1_2013).
- Den gleichen Zweck – Erlangung von Auskünften – verfolgt eine Anfrageder Stadtverordneten Carmen Thiele (Fraktion DIE LINKE) an den Magistrat vom 12.09.2013 (siehe: A_422_2013). Dazu liegt leider bis heute keine Antwort vor.
Der Intendant und Geschäftsführer der Alten Oper hat zwischenzeitlich die Anfrage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main beantwortet. Die Antwort ist hier im Wortlaut nachzulesen: B-2013.11.22 von alte oper – anon
Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main werden in der Antwort Mängel in der Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben durch die Alte Oper deutlich:
- Mindestens ein Teil der 15 eingesetzten Videokameras, darunter besonders diejenigen an der Frontseite der Alten Oper, überwachen auch den öffentlichen Raum –Bürgersteige, Straßen – und den täglich von tausenden Menschen genutzten Opernplatz!
- Der Opernplatz ist nicht nur sensibel, was den Eingriff in den Datenschutz tausender Bürger und Passanten betrifft. Als einer der zentralen Plätze Frankfurts ist er auch ein wichtiger Kundgebungsort für Demonstrationen. Deren Überwachung ist daher ein schwerwiegender Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
- Die Überwachung des öffentlichen Raums ist durch die eigenen von der Betreibergesellschaft der Alten Oper benannten Überwachungszwecke nicht gedeckt und schon daher rechtwidrig.
- Weder bei der Errichtung noch bei den seitdem erfolgten technischen Erweiterungen und Aufwertungen der Videoüberwachungsanlage wurde die nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erforderliche rechtliche Prüfung / Ermessensentscheidung vorgenommen.
- Die vom BDSG zwingend vorgeschriebene Dokumentation der Anlage (Verfahrensverzeichnis) ist nicht erfolgt.
- Die Kameras haben über Jahre hinweg öffentlich zugängliche Bereiche überwacht, die nach dem Wortlaut des Gesetzes und nach den von der Alten Oper selbst genannten Überwachungszwecken nicht hätten überwacht werden dürfen.
- Die nach BDSG zwingend vorgeschriebene Kennzeichnung der Videoüberwachung hat über viele Jahre gefehlt und wurde erst nach Hinweis der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main angebracht.
In der Summe bleibt die Erkenntnis:
Auch die Alte Oper ist mindestens grob fahrlässig mit dem Grundrecht auf Datenschutz (informationelle Selbstbestimmung) und der Versammlungsfreiheit im Bezug auf das Betreiben von Videoüberwachungsanlagen umgegangen. Dies ist nicht das erste und es wird auch nicht das letzte Beispiel sein, das von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main aufgedeckt werden wird. Wir erneuern daher unsere Aufforderung bzw. Bitte an die jeweils betroffenen BürgerInnen:
- Teilen Sie uns mit wo Sie weitere Fälle von Videoüberwachung feststellen; insbesondere, wenn die Überwachung in den öffentlichen Raum hineinragt oder Ihnen sonst maßlos vorkommt.
- Nennen Sie uns den Standort der Kameras (insbesondere die Adresse der Liegenschaft).
- Senden Sie eine Nachricht an die-datenschuetzer-rhein-main(at)arcor(dot)de.
Wir werden Ihre Informationen als Grundlage nehmen, um mutmaßlichen Verstößen gegen das Bundesdatengesetz weiter nachzugehen.