(Nicht nur) in Bayern: Illegale Videoüberwachung breitet sich aus
Die illegale Videoüberwachung ist zu einem Schwerpunktthema für die bayerischen Datenschutzaufsichtsxbehörden geworden. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht für die Jahre 2015/2016 hervor, der am 03.03.2017 veröffentlicht wurde. In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag stellt Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) fest: „Bei den Themen der Beschwerden liegt Videoüberwachung mittlerweile an der ersten Stelle. Ursache dafür sind zum einen die sehr preiswerten Überwachungskameras, sog. Wildkameras, Dashcams usw., und auf der anderen Seite ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis durch Videoüberwachung, die nicht nur (zulässigerweise) auf das eigene Grundstück, sondern (in aller Regel unzulässig) auf angrenzende Grundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstreckt wird.“ Im Tätigkeitsbericht (Abschnitt 2.1.1) wird festgestellt, dass sich im Berichtszeitraum 16 % aller eingegangenen Beschwerden (d. h. jede sechste) auf Videoüberwachung bezogen, die Zahl der Beschwerden erhöhte sich gegenüber den Jahren 2013/2014 um 198.
Da das Problem der illegalen Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch private Kamerabetreiber nicht nur auf Bayern beschränkt ist hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main unter dem Titel „Videoüberwachung – wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?“ einen Leitfaden veröffentlicht.