Videoaufzeichnungen der Polizei bei Demonstrationen – ein Auskunftsbegehren gem. § 8 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 – 3 HDSG
Ein Frankfurter Bürger hat der Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main ein Schreiben zur Kenntnis gegeben, das er an den Frankfurter Polizeipräsidenten Dr. Achim Thiel gerichtet hat und mit dem er Auskunft verlangt zur Erhebung seiner personenbezogenen Daten durch Videoaufnahmen der Polizei bei den antifaschistischen Kundgebungen am 1. Mai in Frankfurt.
Nachfolgend dokumentieren wir das Schreiben im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Dr. Thiel,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe an den antifaschistischen Kundgebungen / Demonstrationen am 1. Mai in Frankfurt teilgenommen. Ohne dass ich durch mein Verhalten dazu eine Veranlassung i. S. d. § 13 Abs. 1 – 3 HSOG gegeben habe wurde ich wiederholt von Videokameras der Polizei erfasst und gefilmt.
Ich beantrage hiermit gem. § 8 Abs. 1 Ziff. 1 HDSG Auskunft und Benachrichtigung über die zu meiner Person gespeicherten Daten. Senden Sie mir bitte auf elektronischem Wege eine Kopie aller Bildaufnahmen, die von Videokameras der Polizei von mir am 1. Mai 2013 gefertigt und danach gespeichert wurden.“
Die Rechtsgrundlagen aus dem HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) und dem HDSG (Hessisches Datenschutzgesetz), auf die der Bürger sich bei seiner Eingabe bezieht, sind hier nachlesbar:
§ 13 HSOG
§ 8 HDSG
§ 18 HDSG