Keine flächendeckende Videoüberwachung in Bussen und Bahnen – eine Forderung an den hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir

Datenschutzrheinmain/ April 12, 2016/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1 comments

Die Saarbrücker Zeitung meldete am 11.04.2016: Verkehrsminister wollen flächendeckende Videoüberwachung in Bussen und Bahnen. Die Zeitung informierte darüber, dass ihr eine entsprechende Beschlussempfehlung für die Ende dieser Woche stattfindende Verkehrsministerkonferenz vorliege. Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist dies Anlass, dem hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) Einwände gegen diesen Plan vorzutragen.

In einem Schreiben vom 12.04.2016 wird auf die derzeit geltende Rechtslage (§ 6b BDSG) verwiesen und festgestellt: „Das Bundesdatenschutzgesetz nennt in § 6b drei Erlaubnistatbestände, die Videoüberwachung im Einzelfall möglich machen. Das Gesetz verlangt aber in jedem Einzelfall eine Interessenabwägung mit den ‚schutzwürdige(n) Interessen der Betroffenen‘, in dem Fall der Fahrgäste von Bussen und Bahnen. Eine solche Interessenabwägung erfordert den Blick auf den Einzelfall. Dies mit einer generellen Erlaubnisnorm oder gar mit einer gesetzlichen Verpflichtung auszuhebeln wäre in Bezug auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein nicht hinnehmbarer Systembruch.“

Zudem verweisen die Briefschreiber auf EU-Recht: „Die Umsetzung einer etwaigen flächendeckenden Videoüberwachung in Bussen und Bahnen unterliegt im Laufe ihrer Einführung der Datenschutzfolgeabschätzung gemäß Art 35 EU-Datenschutz-GVO, die im Sommer 2018 in Kraft treten wird. Wir fordern daher Sie und Ihre Amtskollegen auf, eine fachlich fundierte gutachterliche Stellungnahme vorzulegen und zu veröffentlichen, die den Anforderungen einer Datenschutzfolgenabschätzung im Sinne des neuen europäischen Rechtes genügt, wenigstens jedoch den Anforderungen einer Vorabkontrolle nach BDSG.“

Im Brief an den Minister wird zudem Bezug genommen auf zwei Studien zur Videoüberwachung, die Zweifel daran erkennen lassen, ob Videoüberwachung in der Prävention bzw. der Aufklärung von Straftaten mehr als nur einen sehr begrenzten Nutzen hat,

Der Brief an den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir ist hier im Wortlaut nachlesbar.

1 Comment

  1. Was ist eigentlich mit dem Unsicherheitsgefühl, das diese Kameras verbreiten? Mich würde eine Studie dazu interessieren. PsychologInnen aufgemerkt!

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