Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Rasterfahndung durch automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung ist zulässig
Der Fall:
- Ein Mensch – häufig auf bayrischen Autobahnen unterwegs – stellt fest, dass er auf seiner Fahrtstrecke regelmäßig an Geräten zum verdeckten Einsatz automatisierter Kfz-Kennzeichen-Erkennungssystemen vorbeikommt. Er sieht darin eine polizeiliche Überwachungsmaßnahme, die geeignet ist, ein Bewegungsprofil von ihm zu erstellen.
- Der Mensch will eine automatisierte Erfassung und (damit verbunden) den automatisierten Abgleich seines Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsmaßnahmen nicht widerspruchslos hinnehmen. Er klagt vor der bayrischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
- In 2. Instanz verliert der Mensch das Verfahren. Bayerns Verwaltungsrichter sehen die Rasterfahndung als grundsätzlich zulässig an. Einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht wollen sie nicht erkennen.
Das Urteil (Aktenzeichen: 10 BV 09.2641 ) ist im Wortlaut hier nachlesbar: http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/Kennzeichenerfassung.pdf
Eine gute Übersicht zum Thema / Streitgegenstand hat die Humanistische Union Südbayern veröffentlicht:
http://suedbayern.humanistische-union.de/naechster_termin_detail/back/muenchen-suedbayern/article/prozess-gegen-verdachtsloses-kfz-kennzeichenscanning-in-bayern-geht-in-die-zweite-runde-am-1012201/