„In den Fahrgastbereichen herrscht inzwischen eine totale Überwachung, flächendeckend und rund um die Uhr“ – die niedersächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert die Videoüberwachung im Personennahverkehr
In ihrem vor wenigen Tagen veröffentlichten Tätigkeitsbericht für 2013 und 2014 kritisiert die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens, Barbara Thiel, die in immer mehr Bussen und Bahnen und an Haltestellen laufenden Videokameras. Unter der Überschrift „Kameras in Bussen und Bahnen: Unternehmen streben Totalüberwachung an„ stellt Frau Thiel in ihrem Bericht ab Seite 92 fest:
- Videoaufnahmen auf Vorrat zu speichern stelle nur eine „Sicherheitssuggestion“ dar;
- im Falle eines Übergriffs auf Leib, Leben oder Eigentum führten Videokameras nicht dazu, dass Polizei oder Rettungskräfte rasch kommen würden;
- der vielfach behauptete Abschreckungseffekt von Videoüberwachung sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen.
Positiv auch, dass sich die Datenschutzbeauftragte mit einem Ärgernis beschäftigt, dass – nach Zählungen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main – bei nahezu 90 % aller Kameraanlagen festzustellen ist: Keine oder eine kaum sichtbare Kennzeichnung der Kameras und fehlende Hinweise zu den Kamerabetriebern entsprechend den Vorgaben des § 6b Abs. 2 BDSG (Seite 108 des Berichts).
Beispiele für Videoüberwachung durch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) an Haltestellen in Frankfurt:
Straßenbahnhaltestelle Willy-Brandt-Platz
Eingang zur U-Bahn-Station Eissporthalle
In beiden Fällen sind die Kameras geeignet, auch den öffentlichen Straßenraum außerhalb des Haltestellenbereichs zu überwachen.
Seit den Kindermorden in Berlin habe ich mich damit abgefunden, nachdem ich schon eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten durchbekommen habe, sodass die Winkel geändert wurden.
Auch des Messerstecher in dem Sport (?) Laden vor wenigen Monaten ist auf unbekannte Weise mehrfach abgelichtet worden.
Ich finde mich einfach damit ab und gehe nicht mehr raus oder nur mit Burka.