Verhindert Videoüberwachung Angriffe auf Leib und Leben? Eine Debatte in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung

Datenschutzrheinmain/ Juli 24, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

In der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015 stellte der Stadtverordnete Thomas Kirchner (CDU) folgende Frage: „Anfang dieses Jahres kam es am Bahnhof Rödelheim zu einer versuchten Tötung mit schwerwiegenden Folgen für das Opfer. Der Täter ist seither flüchtig und wird unter anderem per Plakataushang vor Ort gesucht. Bürger und Stadtteilpolitiker sprechen sich bereits seit Längerem für eine Videoüberwachung des Bahnhofs und der Unterführung als Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit aus. Ich frage daher den Magistrat, welche Möglichkeiten er zur Verbesserung der Sicherheit – etwa durch die Einführung der erwähnten Videoüberwachung – sieht.“

Es darf vermutet werden, dass Herr Kirchner den bedauerlichen Vorfall politisch nutzen wollte, um mit seiner Anfrage die Forderungen der CDU-Stadtverordnetenfraktion Frankfurt nach umfassender Videoüberwachung des öffentlichen Raums Nachdruck zu verleihen.

Bemerkenswert die besonnene Antwort des zuständigen Verkehrsdezernenten der Stadt Frankfurt, Stefan Majer:Es ist sicherlich richtig, dass die Videoüberwachung von öffentlichen Räumen das Sicherheitsgefühl subjektiv zu erhöhen vermag und bei der Strafverfolgung hilfreich sein kann. Es ist aber auch richtig, dass Videoüberwachung öffentlicher Räume in die Persönlichkeitsrechte eines jeden von uns eingreift und dadurch genauso subjektiv ein Gefühl von allumfassender Kontrolle zu erzeugen vermag. Nicht umsonst ist deshalb die Installation von Kameras, welche den öffentlichen Raum beobachten, nur im Rahmen der Vorgaben des Hessischen Gesetzes für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Datenschutzgesetzes möglich und zulässig. Eine der wesentlichen Vorgaben, nach denen eine Videoüberwachung zulässig ist und die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte zurücktritt ist, wenn es zur Überwachung eines Kriminalitätsschwerpunktes dient. Um einen solchen handelt es sich, wenn es sich durch entsprechende Fakten objektiv belegen lässt… Lassen Sie mich zusammenfassen. Unzweifelhaft ist die Messerattacke auf einen 61-jährigen Mann vom 1. Februar dieses Jahres in der Nähe des Rödelheimer Bahnhofs in ihrer Brutalität tragisch und verabscheuungswürdig. Ich sehe an dieser Stelle jedoch keine Grundlage für Spekulationen, ob eine Videoüberwachung des Tatorts das Verbrechen verhindert hätteVor dem Hintergrund des schlimmen Ereignisses oder vielleicht gerade trotzdem sehe ich die Persönlichkeitsrechte von uns allen als ein sehr hohes und vor allem auch schützenswertes Gut an. Ich bin der festen Überzeugung, dass Einschränkungen maximal dort in Betracht gezogen werden könnten, wo objektiv festgestellte Kriminalitätsschwerpunkte eine Videoüberwachung als angezeigt erscheinen lassen könnten, aber dies muss in jedem Einzelfall durchdiskutiert und dann auch bewertet werden…“

1 Kommentar

  1. Selbst in der konservativen und CDU-nahen Frankfurter neuen Presse findet sich eine Kritik an den Positionen der Frankfurter CDU zur Videoüberwachung (http://www.fnp.de/freizeit/kinoprogramm/film-blog/art51660,1508228). Eine Sarah Hujer schreibt dort: „die CDU… der die Persönlichkeitsrechte am Allerwertesten vorbeigehen und die findet, dass der Fall eines Mannes, der tragischerweise… am Bahnhof niedergestochen wurde, die Verletzung der Persönlichkeitsrechte aller Bahn fahrenden Bürger rechtfertigt. Zumal eine Kameraaufnahme des Täters wahrscheinlich ungefähr so viel gebracht hätte wie das Fahndungs-Foto, das überall aushängt und bisher nicht zur Aufklärung der Tat beitragen konnte…“ Interessant dabei, dass sie schreibt: „Dass mich all das überhaupt interessiert und dass mir Nachrichten zum Thema Datenschutz wieder auffallen, habe ich Edward Snowden zu verdanken.“

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