Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch privaten Kamerabetreiber: Stadt Pohlheim (Landkreis Gießen) schaltet den hessischenDatenschutzbeauftragten ein
Das meldet die Lokalzeitung Gießener Allgemeine in einem Bericht vom 24.10.2024: „Der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen befasst sich mit einem Fall in Pohlheim. Es geht um einen Mast mit einer Kamera oder einer Kamera-Attrappe, der auf einem Privatgrundstück steht. Die mögliche Kamera ist auf die Straße und den Gehweg ausgerichtet. Das Referat für Videoüberwachung durch nicht öffentliche Stellen beim Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geht diesem Fall nach, wie ein Sprecher erklärt. Es sei zutreffend, dass die Stadt Pohlheim ‚eine Angelegenheit einer möglichen Videoüberwachung öffentlicher Bereiche durch Privatpersonen hierher adressiert hat‘. Der Angelegenheit werde im Rahmen eines schriftlichen Verwaltungsverfahrens nachgegangen. Sie werde ‚datenschutzaufsichtsbehördlich überprüft‘. Dieses Überprüfungsverfahren sei ‚noch laufend‘.“
Begrüßenswert wäre es, wenn auch andere Kommunen diesem Beispiel folgen würden und Videoüberwachungsanlagen von privaten Grundstücksbesitzer*innen und Firmeninhaber*innen, die den öffentlichen Straßenraum überwachen, ebenfalls zur Anzeige bei den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten bringen würden. So könnte ein wirkungsvoller Beitrag zur Eindämmung des Kamera-Unwesens im öffentlichen Raum geleistet werden.
Welche Rechtsgrundlagen bei Videoüberwachung zu beachten sind und wie man sich gegen rechtswidrige Videoüberwachung zur Wehr setzen kann können Sie hier nachlesen.