Klatsche für die hessische Landesregierung / Erfolg für die Grundrechte: Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das hessische „Verfassungs“schutzgesetz in weiten Teilen verfassungswidrig ist

Datenschutzrheinmain/ September 17, 2024/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Das Hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 17.09.2024 bekanntgegebenen Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde von fünf hessischen Kläger*innen, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) juristisch unterstützt wurden, entschieden. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die Überwachungs- und Übermittlungsbefugnisse des hessischen Geheimdienstes massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Auch die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz vom hessischen Landtag 2023 vorgenommenen Anpassungen am HVSG gehen zu weit, sind verfassungswidrig oder nichtig.

Der lange Atem für die Grundrechte lohnt sich. Das Bundesverfassungsgericht weist den hessischen Verfassungsschutz in die Schranken und festigt damit seine grundrechtsfreundliche Rechtsprechung zu den Geheimdiensten. Der Hessische Verfassungsschutz darf nicht einfach nach Belieben verdeckte Ermittler*innen losschicken und Handys orten. Jetzt muss der hessische Gesetzgeber nachjustieren“, betont David Werdermann, Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die hessische Landesregierung muss nachsitzen, weil sie schlampig mit elementaren Bürgerrechten umgegangen ist. Das ist leider nicht die erste Schlappe, die die Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten hat, sagt Franz Josef Hanke, stellvertretender Landessprecher der Humanistischen Union Hessen und einer der fünf Beschwerdeführer.

Die Verfassungsbeschwerde wurde gemeinsam mit der Humanistischen Union (HU), der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) erhoben und von fünf Beschwerdeführer*innen vorgebracht. Darunter waren neben dem HU-Regionalvorsitzenden Franz Josef Hanke auch die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz sowie Silvia Gingold, Lehrerin in Ruhestand und Tochter des jüdischen Widerstandskämpfers Peter Gingold, die aufgrund ihres antifaschistischen Engagements seit ihrer Jugend unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.

Schon 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur automatisierten Datenanalyse im hessischen Polizeigesetz (HSOG) für verfassungswidrig erklärt. Auch gegen die Neuregelung hat die GFF im Juni 2024 Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig oder nichtig erklärten Regelungen im HVSG wurden vom damaligen CDU-Innenminister Peter Beuth erarbeitet und der Mehrheit der damaligen Koalition aus CDU und Grünen im Landtag beschlossen. Es wäre wünschenwert – ist aber leider eher nicht zu erwarten – dass der neue hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) und die neue Koalition aus CDU und SPD in Wiesbaden aus den wiederholten juristischen Schlappen in Karlsruhe die richtigen Lehren ziehen und auf weitere verfassungswidrige Regelungen im HSOG und im HVSG verzichten.


  • Quelle: Pressemitteilung der GFF vom 17.09.2024
  • Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische “Verfassungsschutzgesetz” finden Sie hier.
  • Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2024 finden Sie hier.

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